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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-05-05

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion kann beim Ausländergesetz - im Gegensatz zur Revision des Asylgesetzes - keine Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation entdecken. Im Gegenteil: Das Gesetz ist geprägt von einer Abwehrhaltung gegenüber der Überfremdung. Es ist in vielen Punkten diskriminierend; es ist eher ein Sonderpolizeirecht, ausgerichtet gegen jene Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus dem EU-Raum stammen und keine verwandtschaftlichen Verbindungen zu Schweizer oder EU-Bürgerinnen und -Bürgern haben. Nachdem die EU am vergangenen Samstag auf 25 Länder vergrössert wurde und die bilateralen Abkommen I die Personenfreizügigkeit garantieren, betrifft dieses Gesetz nur noch einen kleinen Teil der Ausländerinnen und Ausländer. Daher sind die vorgesehenen einschränkenden Regelungen erst recht unverständlich.

Wir sind mit diesem Gesetz auf dem Weg, die Fehler der Sechziger- und Siebzigerjahre zu wiederholen. Mit der vorgesehenen Kurzaufenthaltsbewilligung kreieren wir ein neues Saisonnierstatut und übernehmen damit alle Mängel, die schon das alte hatte; dieses hat uns in der Schweiz während Jahrzehnten eine schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt beschert. Allerdings ist dieses neue Saisonnierstatut wesentlich schlimmer als das abgeschaffte: Es gibt keinen automatischen Zugang zu einem Niederlassungsrecht; es gibt kein Recht auf Familiennachzug und kein Recht auf Wechsel des Arbeitgebers. Dies sind wesentliche Hindernisse für einen erfolgreichen Integrationsprozess. Daher sind auch die Integrationsorganisationen der Ansicht, dass auf dieses Gesetz nicht eingetreten werden soll oder dass wesentliche Verbesserungen erreicht werden müssen.

Völlig inakzeptabel ist für uns das duale Zulassungssystem. Die Kriterien "Herkunft" und "Qualifikation" sind diskriminierend. Es fragt sich sogar, ob sie nicht verfassungswidrig sind - das gilt insbesondere für die Kriterien der Qualifikation -; es gibt Experten, die dies durchaus so sehen. Das duale System ist auch nicht an unseren Arbeitsmarkt angepasst und daher ökonomisch falsch. Wir brauchen ja bei uns ausländische Arbeitskräfte, die auch einfachste Arbeiten erledigen. Diese werden wir so nicht bekommen. Auf der anderen Seite soll aber gerade für die Landwirtschaft eine Ausnahme gemacht werden. So wünscht der Bauernverband - Sie haben das Papier mit seinen Anliegen eben erhalten -, dass auch Hilfskräfte ausserhalb des EU-/Efta-Raumes rekrutiert werden können. Dies zeigt auch die Unausgegorenheit des Gesetzes.

Ein hoch entwickeltes Land wie die Schweiz muss daran interessiert sein, die Migrations- und die Zusammenarbeitspolitik mit weniger entwickelten Ländern gemeinsam zu sehen, zu koordinieren. Das Kriterium der Qualifikation widerspricht dieser Überzeugung. Aus den Ländern des zweiten Kreises sollen beruflich hoch qualifizierte Personen angelockt werden. In deren Herkunftsländern, in denen diese Menschen ja ausgebildet wurden, bleiben Ausbildungsausgaben und weniger Qualifizierte zurück. Die Schweiz kann doch nicht Profiteurin dieses Brain-Drains sein und diesen Effekt bewusst verstärken wollen!

Neben dem neuen Saisonnierstatut, genannt Kurzaufenthaltsbewilligung, und dem dualen Zulassungssystem ist für die SP auch die Regelung des Familiennachzuges und der "sans-papiers" inakzeptabel bzw. ungenügend. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die Regelung der Aufenthaltsbewilligung in Artikel 32 Absatz 4. Wir erwarten einen starken Schutz vor Willkür und eine Regelung, die prekäre Aufenthaltsbewilligungen für Menschen verhindert, die bereits seit Jahren bei uns leben. Die SP Schweiz hat an ihrem Parteitag 2002 zur Migrationspolitik betont, dass bei der Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer nicht nur an die Arbeitssuchenden Bedingungen gestellt werden sollen, sondern vor allem auch an die Arbeitgeber. Dies fehlt im vorliegenden Gesetz fast völlig.

Im Namen der SP-Fraktion möchte ich mich dagegen verwahren, dass all jene, die auf dieses Gesetz nicht eintreten wollen, ihre Aufgabe als Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht wahrnehmen, wie dies die Kommissionssprecherin unterstellt hat. Unsere Fraktion - das wissen Sie sehr wohl, Frau Leuthard - kämpft für das Wohl unseres Landes und der Menschen bei uns. Gerade aus dieser Verantwortung heraus werden wir auf dieses Gesetz nicht eintreten.