Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2004-05-05
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen die Rückweisung an die Kommission beliebt machen, und dies aus folgenden fünf Gründen:
1. In meiner schriftlichen Begründung habe ich einige wesentliche Punkte aufgeführt, die noch einmal in der Kommission und nicht hier im Rat vertieft beraten werden müssen. In der Zahl von 133 Einzelanträgen - ich hoffe, ich habe richtig gezählt - kommt diese Notwendigkeit auch zum Ausdruck. Zudem haben wir wiederum zahlreiche Minderheitsanträge. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass dieses Gesetz nur für Ausländerinnen und Ausländer gilt, die nicht aus dem EU-/Efta-Raum stammen. Der Geltungsbereich in Artikel 2 ist sehr wichtig. Wie ich aber in den Beratungen bzw. in den Diskussionen im Vorfeld feststellen musste, ist das lange nicht überall bekannt und im Bewusstsein.
2. Mir scheint wichtig, dass die brisanten und zum Teil auch heiklen Fragen in Ruhe beraten werden sollen. Es geht vor allem um die folgenden Punkte, die mir als wichtig erscheinen: Die vorgeschlagenen Rechtsansprüche gehen zu weit; der Familiennachzug ist zu grosszügig; die Haftdauern sind zu kurz; die Sanktionen für nicht kooperationswillige und delinquierende Personen sind zu verschärfen.
3. Wir haben es jetzt beim Asylgesetz erlebt - ich habe vorhin Kommissionssprecher Engelberger gefragt, es waren 17 Stunden -, und wir werden es jetzt beim Ausländergesetz noch verstärkt erleben: 133 Einzelanträge und sehr viele Minderheitsanträge - ich habe sie nicht einmal gezählt -, die erst noch in alle politischen Richtungen zielen, sprechen eine deutliche Sprache. Das Ausländergesetz ist nicht reif für den Rat. Sonst haben wir wieder eine Kommissionssitzung mit zweihundert Personen und einem Bundesrat. Das kann und darf nicht die Zukunft der Beratungen hier im Nationalrat sein, sonst geraten wir mit unserer Arbeit noch weiter in Verzug und legen uns selber lahm.
4. Wir sind gehalten, hier im Rat seriöse Gesetzesberatungen zu machen, selbst wenn wir Erstrat sind. Wir haben aber bei der Beratung des Asylgesetzes gesehen, dass bei vielen Abstimmungen und Begründungen sehr viele Unsicherheiten vorhanden waren. Viele Begründungen von Kommission und Bundesrat fehlten mir, keine einzige wurde vom Bundesrat zu den Einzelanträgen gegeben. Wir haben abgestimmt, ohne uns vielleicht über alles im Klaren zu sein. Vielfach hiess es dann, der Ständerat könne da noch einmal über die Bücher gehen. Genau dasselbe Prozedere steht uns hier bevor, wenn wir die Vorlage nicht zurückweisen bzw. wenn wir darauf eintreten, nur noch in einer gesteigerten Form.
5. Und nun der letzte und für mich wichtigste Punkt: Wir haben das Asylgesetz - ich habe es gesagt - mit zahlreichen Unsicherheiten fertig beraten. Das Asylgesetz ist aber eng mit dem Ausländergesetz verknüpft. Daher habe ich ja beim Eintreten auf das Asylgesetz auch davon gesprochen, dass man eigentlich ein umfassendes Migrationsgesetz hätte vorlegen müssen. Das war nicht der Fall, und das können wir im jetzigen Zeitpunkt der Beratungen wohl auch kaum mehr ändern. Ich stelle deshalb die Frage an Sie, vor allem an die Kommissionssprecherinnen und Kommissionssprecher bzw. an den Bundesrat: Wissen Sie, welchen Einfluss all diese Beschlüsse, die wir im Asylgesetz gefasst haben, auf das Ausländergesetz haben? Wenn Sie das wissen, dann erklären Sie bitte hier vorne in allen Einzelheiten, welche Auswirkungen das genau hat. Wir würden also ein Gesetz zum Teil im luftleeren Raum beraten und dem Ständerat wiederum ein Flickwerk hinterlassen. Das kann es nicht sein.
Ich bitte Sie daher, die Kommission in Anbetracht der Beschlüsse des Nationalrates zum Asylgesetz und im Wissen um den Inhalt der 133 Einzelanträge damit zu beauftragen, eine weitere Beratung durchzuführen und uns vertiefte Vorschläge zu unterbreiten. Wir können dann hier eine bessere Debatte durchführen. [PAGE 644]
Das Gleiche will die SVP. Ich bitte Sie, auch diesen Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zu unterstützen.