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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.

Einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung gibt es bisher nur für anerkannte Flüchtlinge, und sogar für diese nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht wegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens dessen unwürdig sind oder dass sich die Gründe für die Anerkennung als Flüchtling nicht erst nach der Flucht ergeben haben. Angesichts dieser Überlegungen wäre ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung ohne Ausnahmebestimmung nicht sachgerecht. Den Kantonen steht heute bereits ein grosser Ermessensspielraum zu, in Härtefällen eine [PAGE 627] Aufenthaltsbewilligung zu erteilen; das wird ja auch gemacht. Mit einem Rechtsanspruch, der ausschliesslich auf die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz abstellt, würde der Ermessensspielraum der kantonalen Behörden aufgehoben. Die Aufhebung dieses Steuerungsinstrumentes würde den Interessen der Kantone und auch des Arbeitsmarktes zuwiderlaufen.

Es gilt auch, dazu zu sagen: Es wird jeder versuchen, diese Frist mit irgendwelchen Mitteln zu erreichen. Das haben wir ja bereits an anderen Orten wie bei der Ausschaffungshaft: Überall, wo wir so absolute Fristen haben, wird alles Mögliche versucht, um diese Fristen auf irgendwelchen Umgehungswegen zu erreichen, um dann einen Rechtsanspruch zu erhalten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.