Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-05-05
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Die Übergangsbestimmung, wie sie hier vorliegt, zur Sonderabgabe, der Sie gestern ja zugestimmt haben, ist meines Erachtens rechtlich nicht haltbar. Die bisherige Sicherheitsleistungspflicht betraf eine Leistung, die auf einem individuellen, klar identifizierbaren Konto verbucht und dann mit entsprechenden Leistungen verrechnet wurde, die die betreffende Person beansprucht hatte. Es ist klar: Jede einzelne dieser Personen hat einen Rechtsanspruch auf dieses Konto.
In den Übergangsbestimmungen wird nun vorgeschlagen, dass der Saldo eines individuellen Kontos, sofern er weniger als 12 000 Franken beträgt, vom Bund vollumfänglich vereinnahmt wird. Weiter steht in Absatz 3: "Der Bund vereinnahmt unabhängig von den Kosten, die der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin, seine Ehefrau oder ihr Ehemann und ihre Kinder verursacht haben, 12 000 Franken. Der Rest wird dem Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin zurückerstattet." Das heisst rechtlich doch nichts anderes, als dass diese Sonderabgabe rückwirkend in Kraft gesetzt wird. Das ist im Abgaberecht insbesondere nicht nur verpönt, sondern rechtlich unzulässig. Das ist ein ganz massiver Eingriff in die Eigentumsgarantie und steht in krassem Widerspruch zu unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Es kommt dazu, dass Sie nicht einmal administrativ etwas einsparen. Denn Sie müssen die Konti ja so oder so saldieren, um zu sehen, ob ein Saldo von mehr als 12 000 Franken auf dem Konto ist oder nicht. Aber es geht doch nicht an - das sage ich auch jenen, die der Sonderabgabe zustimmen -, dass der Bund einfach jeden Bestand unter 12 000 Franken für sich vereinnahmt. Wie würden Sie das qualifizieren, wenn es hier um Ansprüche von Inländerinnen und Inländern gehen würde? Beantworten Sie mir bitte diese Frage.
Ich bitte Sie, ich bitte all jene, die den Rechtsstaat noch einigermassen hochhalten, dem Antrag der Minderheit auf Streichung zuzustimmen. Der Bundesrat soll sich dann für die Beratungen im Ständerat eine rechtsstaatlich haltbare Übergangsbestimmung ausdenken.