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Gross Jost · Nationalrat · 2004-05-05

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen für die SP-Fraktion, dem Streichungsantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.

Es geht ja hier um die Frage, ob Personendaten bereits vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens an andere, insbesondere an Heimatstaaten, weitergegeben werden können. Die Sprecherin der Minderheit hat schon darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat in einer früheren Botschaft der Risiken, der Gefährdung von Verwandten, wenn solche Daten zu diesem frühen Zeitpunkt weitergegeben werden, durchaus bewusst war. Er führte sogar ganz klar aus, dass durch eine solche Verfahrensregel völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere die Flüchtlingskonvention und die EMRK, verletzt würden. Ich bitte Herrn Bundesrat Blocher, sich hier auch mit dieser früheren Äusserung, mit dieser Meinung des Bundesrates, auseinander zu setzen.

Wir sind klar der Meinung: Damit würde das Asylrecht in sein Gegenteil verkehrt, es würde zum Instrument der Verfolgung gegen Angehörige des Asylbewerbers. Im Weiteren ist es auch aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten sehr fragwürdig, hier diese frühzeitige Datenweitergabe zu regeln, wenn nicht minimale Regeln geschaffen werden, wenn nicht Artikel 4ff. und insbesondere Artikel 6 des Datenschutzgesetzes sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip beachtet werden. Ich bin der Meinung, dass diese Regelung verschiedene Verfassungsgarantien des Bundes verletzt. Sie kann die Menschenwürde verletzen, sie kann das Recht auf Privat- und Familienleben in Bezug auf die Angehörigen dieser Asylbewerber beeinträchtigen. Der Datenschutz ist beeinträchtigt, weil wir keine klaren Verfahrensregeln haben, und auch die Rechtsweggarantie und das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz werden beeinträchtigt. Angesichts des geringen Zeitgewinns - wir haben die Fristen ja ganz drastisch gekürzt - denke ich, dass dieses Opfer an Rechtsstaatlichkeit nicht vertretbar ist. [PAGE 614]

Schliesslich muss ich darauf hinweisen, dass eine solche Regelung auch nicht europakompatibel wäre. Der EU-Richtlinienentwurf sieht ganz klar einen Schutz der Asylbewerber gegen eine solche Datenweitergabe vor. Daten über Asylbewerber, über die noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, dürfen nach Auffassung der europäischen Staaten oder mindestens dieses Richtlinienentwurfes nicht weitergegeben werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.