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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-05

Wortprotokoll

Zuerst zu Herrn Vischer: Ich glaube, man sollte hier einmal etwas Ordnung schaffen mit der so genannten Illegalität. Es ist nicht richtig, dass jeder Asylsuchende in der Schweiz, weil er im Asylverfahren ist, kein illegal Eingewanderter ist. Ein illegal Eingewanderter ist jemand, der keine Einreiseerlaubnis hat. Jeder, der also schwarz über die Grenze gekommen ist oder der keine Papiere hat und über die Grenze gekommen ist, ist ein illegal Eingewanderter. Hingegen hält sich einer, der im Asylverfahren ist und ein Asylgesuch gestellt hat, nicht illegal hier auf. Er ist also legal im Land, aber es kann sein, dass er illegal eingewandert ist. Das gilt nicht nur für Asylsuchende. Das gilt für alle, die illegal eingewandert sind. Das Ziel ist natürlich, dass möglichst alle legal einwandern, weil nur oder schon bei der Einwanderung natürlich festzustellen ist, ob jemand Papiere hat usw. Ansonsten kann er an sich nicht einreisen, oder er muss am Grenzort ein Gesuch stellen: Das Stellen eines Asylgesuches führt zu einem formell rechtmässigen Aufenthalt.

Wir haben das Problem, dass ein überwiegender Teil der Leute, die ins Asylwesen kommen, keinen asylrelevanten Grund hat. Selbst wenn Sie die etwas unbestimmte Zahl von so genannten vorläufig Aufgenommenen noch dazuzählen, ist es ein überwiegender Teil. Materiell haben sie keinen Grund, ein Asylgesuch zu stellen, formell haben sie einen. Darum kommen wir immer wieder auf das Gleiche zurück: Wenn Sie das Asylproblem lösen wollen, auch die Auswanderung, auch die Rückkehr, dann müssen Sie bei der Einreise ansetzen. Dort haben wir das Problem. Bei der Einreise stimmt es nicht, weil der überwiegende Teil keine Papiere abliefert; deshalb ist praktisch nichts Richtiges in vernünftiger Zeit feststellbar. Also hier muss das Ganze ansetzen. Wir haben in dieser Behandlung im Erstrat zu wenig in den Händen. Wir müssen diejenigen belohnen, die mit Papieren kommen, und diejenigen benachteiligen, die ohne Papiere kommen.

Nun geht es hier ja um die Rückkehrhilfe. Sowohl die Mehrheit der Kommission wie die Minderheit Fehr Hans wollen ja eine Rückkehrhilfe leisten. Diesbezüglich sind sich ja die Mehrheit und die Minderheit einig. Der Minderheitsantrag Fehr Hans lässt es dem Bund offen, wie er Rückkehrhilfe leisten kann. Das ist an sich gut gemeint. Man kann dann dort Rückkehrhilfe leisten, wo es einem am besten scheint. Nur müssen Sie sich im Klaren sein: Es gibt dann bei der Exekutive oder sogar - wenn Sie noch weiter hinuntergehen - bei den Bundesämtern oder bei einzelnen Beamten die Möglichkeit, irgendwohin Geld zu sprechen, weil wir für die Einschränkung keine gesetzlichen Grundlagen haben.

Die Fassung von Artikel 93 gemäss der Mehrheit ist im Grunde genommen nicht in erster Linie ein Artikel für die Rückkehrhilfe, sondern sie ist eine Einschränkung dessen, was der Bund bezahlen soll oder kann, damit man dann sagen kann, andere Sachen würden nicht bezahlt. Dann muss man fragen, ob der Ausschluss richtig sei und ob das Exklusive richtig sei.

Ich betrachte den Minderheitsantrag als zu gefährlich, weil er dem Bund die Möglichkeit gibt, überall Rückkehrhilfe zu leisten. Der Mehrheitsantrag schränkt dies ein; das ist besser. Ich verhehle nicht, dass hier vor allem Dinge aufgezählt sind, die sehr im akademischen Bereich liegen: Studien, Programme, Untersuchungen. Das ist etwas gefährlich, und zwar weil Sie dort, wo Sie Geld ausgeben, auch eine Erfolgskontrolle durchführen sollten. Das heisst, man sollte auch eine Erfolgskontrolle darüber machen können, ob das, was man finanziert hat, eigentlich etwas gebracht hat oder [PAGE 612] nicht. Das ist ausserordentlich schwierig; vor allem bei diesen eher theoretischen Dingen wird auch wieder theoretisch begründet, warum man Erfolg gehabt habe. Bei der praktischen Rückkehr - das sage ich hier nochmals - sind die Kantone mit den Betroffenen auch in den schwierigen Fällen mehr oder weniger allein gelassen. Darum habe ich zuhanden des Zweitrates auch Massnahmen angekündigt. Es fällt mir auf, dass der Bund und die Bundesinstanzen in dieser Beziehung diejenigen, die die tatsächliche Arbeit machen, etwas allein lassen.

Ich bin also für Unterstützung des Mehrheitsantrages, weil er die finanzielle Hilfe etwas einschränkt. Ich gestehe Ihnen aber, dass ich nicht weiss, ob wir die Erfolgskontrolle all dieser Rückkehrhilfen in der Praxis durchführen können. Es zählt schlussendlich nur, was unter dem Strich steht.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen. Das ist kein Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf; es sind Spezifizierungen, die wir gutheissen können.

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