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Thanei Anita · Nationalrat · 2004-05-05

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Das Parlament hat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 die Beschwerdefrist bei Nichteintretensentscheiden auf fünf Tage herabgesetzt. Es war dabei das erklärte Ziel, die Zahl der Beschwerden zu reduzieren und dadurch Kosten zu sparen. Die Minderheit Vermot will diesen Fauxpas zu Recht korrigieren. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit Vermot zuzustimmen.

Es geht schlichtweg nicht an, für eine Beschwerde eine derart kurze Frist anzusetzen, die es den meisten Betroffenen verunmöglicht, ihre Rechte überhaupt wahrzunehmen. Es geht bei diesen Entscheiden um wichtige Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit. Die meisten Asylsuchenden kennen keine der Amtssprachen, sie kennen unser Rechtssystem nicht und haben auch nicht genügend Geld, um sich so schnell wie möglich irgendeinen Anwalt oder eine Anwältin zu beschaffen. Die Vorbereitung einer solchen Beschwerdeschrift durch eine Anwältin oder einen Anwalt braucht Zeit; meistens ist auch eine Übersetzerin oder ein Übersetzer nötig, die oder den man nicht von einer Stunde auf die andere findet. Die ordentliche Frist für Beschwerden beträgt auf Bundesebene 30 Tage, eine Verkürzung auf fünf Tage schränkt die Rechtsuchenden unzulässig ein.

Ich möchte daran erinnern, dass Sie sich gestern bei Artikel 17 Absatz 4 geweigert haben, die Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu gewährleisten. Eine Verkürzung dieser Frist in Kombination mit dieser Nichtgewährleistung kommt im Ergebnis auf das Gleiche heraus, wie wenn man dieses Rechtsmittel streichen würde. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man aus Kostengründen eine Frist reduziert und damit auch erklärt, man wolle die Zahl dieser Beschwerden wenn möglich auf null reduzieren.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.