Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-05
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Ich spreche hier zuerst zum Minderheitsantrag Hubmann für einen zusätzlichen Absatz 1bis. Die FDP-Fraktion lehnt den Rechtsanspruch auf ein Visum ab. Es ist Sache der schweizerischen Behörden, einen Visumantrag zu prüfen und darüber zu entscheiden. Rechtsansprüche belassen den zuständigen Behörden keinen Ermessensspielraum mehr in unklaren Fällen. Das könnte dann zutreffen, wenn die vorgelegten Papiere nicht komplett oder zweifelhaft sind. Dieser Antrag mutet angesichts der vielfältigen Bedrohungssituation im In- und Ausland geradezu grobfahrlässig an.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Hubmann abzulehnen.
Im Weiteren zum Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu Absatz 2: Wenn man für die Verweigerung eines Visums den Rechtsweg öffnet - was im Quervergleich mit anderen Staaten eigentlich schon relativ grotesk wirkt -, soll man auch eine kostendeckende Gebühr verlangen können. Es dürfte zumutbar sein, dass bei jemandem, dessen Gesuch für ein Visum abgelehnt worden ist und der eine Verfügung verlangt, eine Gebühr erhoben wird. Die FDP-Fraktion lehnt die Bringschuld der Schweiz in dieser Frage ab. Fragen Sie übrigens bei Gelegenheit Herrn Bundesrat Blocher, mit welchen Beschwerden sich seine Juristen im Beschwerdedienst des EJPD am wenigsten gern herumschlagen.
Lehnen Sie bitte auch den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu Absatz 2 ab.
Zum Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer betreffend Absatz 3: Angesichts der sehr unterschiedlichen Sachverhalte, die sich bei Visumgesuchen naturgemäss ergeben, ist eine einheitliche Gebührenregelung wenig sachdienlich. Die FDP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag ebenfalls ab. Vom Bundesrat wären allenfalls die selbstverständlich kostendeckend auszugestaltenden Mindestansätze festzulegen - wenn schon.
Lehnen Sie bitte auch diesen Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu Absatz 3 ab!