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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2004-05-05

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich spreche zum Bereich Informationspflicht der öffentlichen Stellen und zu den Strafbestimmungen.

Wenn man den vorliegenden Entwurf des Ausländergesetzes anschaut, hat man den Eindruck, es gehe weniger um die Regelung des Aufenthaltes von Ausländerinnen und Ausländern in unserem Land als vielmehr darum, wie viele neue Stellen im Migrationsbereich geschaffen werden sollen. Wenn wir tatsächlich wollten, dass die Informationspflicht von unseren Behörden so wahrgenommen würde, könnten wir künftig eine weitere Kolonne von [PAGE 654] Kommunikationsbeauftragten und Übersetzern beschäftigen, und das will die SVP sicher nicht. Ganz zu schweigen von den Personen, die die Koordination zur Verhinderung von Doppelspurigkeiten übernehmen müssten, wenn tatsächlich Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam als Verantwortliche genannt würden. Hier soll nach dem Motto der "organisierten Unverantwortlichkeit" eine weitere teure bürokratische Leerlaufmaschine installiert werden.

Der Artikel ist - wie das ganze Kapitel zur Integration - ein typisches Beispiel dafür, dass heute bei kleinen Problemen immer gleich nach dem Staat gerufen wird. Seit Jahren helfen die Ausländervereine vor Ort motiviert, kostengünstig und wirkungsvoll denjenigen Personen, die wirklich Information zur Integration wünschen. Meist sind es denn auch gerade die Ausländerinnen und Ausländer, die sich ihre Informationen aus eigenem Interesse so selber beschaffen. Sie sind denn auch bestens informiert. Ein wesentlicher Teil der ausländischen Bevölkerung aber will gar keine Information. Sicher ist jedenfalls, dass sich solche Informationen nicht staatlich verordnet einhämmern lassen. Es ist daher völlig verkehrt, dieses Ansinnen so ins Gesetz aufzunehmen und unserer Verwaltung damit eine Pflicht aufzuerlegen, die sie ohnehin nicht erfüllen kann. Hier sind Freiheit und Eigenverantwortung gefragt, denn Sie können auch mit einer Flut von Information niemanden "zwangsintegrieren".

Ein weiteres Problem der Vorlage ist die geplante Aufweichung der Strafmassnahmen in den Artikeln 111, 114 und 115. Es mag im Trend der Zeit liegen, alles mit Geldstrafen einfacher regeln zu wollen. Das funktioniert aber nicht, insbesondere dann nicht, wenn die Bussen vielfach sowieso nicht bezahlt werden. Es gibt keinen Grund, hier von der Praxis abzuweichen - und schon gar nicht Richtung Aufweichung. Wenn schon, müssen die Strafen verschärft werden, damit sie auf alle Fälle abschreckend wirken.