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preparatory:AB 43078

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, den Titel des Gesetzes zu ändern: Es soll nicht ein Bundesgesetz "über" die Ausländerinnen und Ausländer sein, sondern ein Bundesgesetz "für" die Ausländerinnen und Ausländer. Der Titel, den der Bundesrat vorschlägt, zeigt bereits den fehlenden Respekt der Gesetzesredaktoren gegenüber den Ausländerinnen und Ausländern, wie er im ganzen Gesetz zum Ausdruck kommt. Der Titel "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer" klingt wie "Zollgesetz über die zu deklarierenden Waren" oder wie "Gesetz über Investitionshilfen für Berggebiete". Man hat nicht den Eindruck, dass von Menschen die Rede ist - wie man vorher bei den Voten gewisser Herren auch nicht den Eindruck hatte, dass sie von Menschen redeten.

Die Sprache sagt sehr viel über die Haltung aus, die dahinter steckt. Mein Antrag hat ein wenig symbolischen Charakter. Eigentlich sollten wir erst am Schluss der Beratungen darüber abstimmen, denn das Gesetz enthält weitere lieblose Begriffe, welche verletzend sind: Wörter wie "Zulassung" im 4. Kapitel suggerieren die Idee, dass wir die Herrschaften sind, die es zulassen, dass Leute zu uns kommen. Herr Bundesrat Blocher hat sich vorhin wieder genau in diesem Sinn ausgedrückt: Wenn die Wirtschaft Arbeitskräfte braucht, dann können wir Leute "zulassen". In Artikel 29 steht sogar, dass Ausländerinnen und Ausländer zu medizinischer Behandlung zugelassen werden können. Wichtig ist, gemäss der Kommission, dass die Wiederausreise gesichert ist. Weiter ist von "Entfernungsmassnahmen", von "Ausschaffung" die Rede. Das sind Wörter, die an die Flüchtlingspolitik des Zweiten Weltkrieges erinnern. Eine solche Sprache ist nicht mehr zeitgemäss, und sie steht in krassem Gegensatz zu unserer heutigen Realität. (Unruhe)

In den Hearings haben uns die Experten aufgezeigt, dass die demographische Entwicklung der schweizerischen Bevölkerung dazu führt, dass wir in Zukunft auf die Zuwanderung von jungen Migrantinnen und Migranten existenziell angewiesen sein werden. Wir werden auf sie angewiesen sein, nicht nur um die demographische Entwicklung aufzufangen, sondern auch um die Bedürfnisse der Wirtschaft, des Gesundheitswesens und der Altenpflege abzudecken und um unsere Sozialwerke zu sichern. Im Hinblick auf diese unsere Bedürfnisse müsste dieses Gesetz - auch das sagte uns ein Experte - einen etwas einladenderen Charakter haben. Es müsste zum Beispiel einen Katalog der Grundrechte der hier lebenden Migrantinnen und Migranten enthalten. Vor allem aber - und das ist meine Meinung - müsste es so formuliert sein, dass wir uns nicht schämen müssen, wenn wir es lesen!

Vor wenigen Jahren haben wir unsere Bundesverfassung systematisch und sprachlich den heutigen Anforderungen angepasst. Das ist uns gelungen. Es ist eine Freude, unsere Bundesverfassung zu lesen. Das ist vor allem das Verdienst des EJPD, das die Revision mit grosser Sorgfalt vorbereitet hat. Die Verwaltung hat gezeigt, wozu sie fähig ist. Beim AuG trifft das leider nicht zu. Es ist keine Meisterleistung, weder systematisch noch sprachlich. Das beginnt bereits beim Titel.

Unterdessen habe ich den Antrag Darbellay gelesen. Ich finde ihn gut und ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zugunsten des Antrages Darbellay zurück. Denn wir machen hier ein Gesetz für die Zukunft. Ich denke, der Titel, den Herr Darbellay vorschlägt, wäre ein guter Titel.