Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Es ist ja eigentlich ein Vorteil dieses Verfahrens: Jetzt kann auch die Bevölkerung an einer öffentlichen Kommissionssitzung teilnehmen; das ist jetzt der Vorteil!
Wir müssen sehen, worum es eigentlich geht. Zuerst einmal zu den Praktikanten: Ich muss Ihnen sagen, dass für die Praktikanten, die aufgrund einer Bewilligung für bis zu 18 Monaten zugelassen werden - zurzeit sind es 1600 -, erstens die Weiterbildungsmöglichkeit gegeben sein muss und zweitens Minimallöhne vorgeschrieben sind. Es ist also nicht so, dass irgendjemand eine Bewilligung als Praktikant erhält, obwohl er kein Praktikant ist. Das ist hier zu erwähnen. Dann: Bis zu vier Monaten sind die Kantone zuständig. Diese gehen nach den gleichen Richtlinien vor. Nicht jeder Kanton hat hier die gleiche Praxis; das ist natürlich auch etwas von den Kantonen abhängig. Es ist also nicht wahr, dass jeder jemanden einstellen und sagen kann, das sei ein Praktikant. "Praktikant" ist ein Begriff, der mit einer bestimmten Bewilligungsvoraussetzung verbunden ist.
Ich komme zu Artikel 21: Ich bitte Sie zu beachten, dass die Formulierung "orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen" schon heute ein Begriff ist und dass das eine ausserordentlich komplexe Angelegenheit ist. Was ist ortsüblich, und was ist berufsüblich? Mit wem vergleichen Sie am Ort? Ich kann da wieder aus meiner früheren Tätigkeit schöpfen und sagen: In einem Kanton, wo es nicht viele international tätige Unternehmen hat, kamen von Gewerbeseite immer die Vorwürfe, das Lohnniveau sei zu hoch, weil dasjenige in einem international tätigen Unternehmen ein anderes sei, auch bei ähnlichen oder gleichen Berufen.
Da kommt eine Behörde nicht darum herum, die Branchen mit einzubeziehen; das ist gar nicht anders möglich, weil es keinen allgemeinen Begriff gibt. Ganz abenteuerlich wird es dann, wenn Sie die öffentlichen Angestellten mit einbeziehen. Im Raume Bern können Sie nicht die Anstellungen beim Bund und die bei den Gewerbebetrieben vergleichen, das ist ein so grosser Unterschied. Sie kommen also auch hier nicht darum herum, bei der Ortsüblichkeit und der Berufsüblichkeit die branchenspezifischen Gegebenheiten einzubeziehen. Herr Daguet, wenn man sagt, die Branche werde gar nicht berücksichtigt - das kann man nicht, weil es eine Tatsache ist, dass in verschiedenen Branchen auch für gleiche Berufe verschiedene Lohn- und Arbeitsbedingungen herrschen.
Wir wollen betreffend die Orts- und Berufsüblichkeit bei der Fassung der Mehrheit bleiben. Aber wir dürfen es auch nicht übertreiben. Der Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) übertreibt jetzt. Sie müssen sehen, dass es natürlich nur für bestimmte Berufsgattungen Gesamtarbeitsverträge gibt, einige haben gar keinen. Sie sind natürlich vom freien Personenverkehr auch betroffen. Wir müssen uns ja keinen Sand in die Augen streuen. Es ist selbstverständlich, dass die Personenfreizügigkeit in ganz Europa das Lohnniveau in einem Land, wie wir es haben, drückt. Das müssen wir einfach sagen, das ist Angebot und Nachfrage. Es ist nicht anders möglich, vor allem wenn Sie dann auch die Konkurrenzfähigkeit gewährleisten müssen. Es geht nicht anders. Aber die Orts- und Berufsüblichkeiten der Löhne werden auf die Länge dann sinken. Das ist der Preis. Es wird natürlich auch solche Unternehmen geben - das ist auch zu sehen, wenn die Löhne sinken -, die in den letzten Jahren keine Chance hatten, weil das Lohnniveau zu hoch war. Sie mussten sich spezialisieren. Dazu zähle ich den Grossteil der Textilindustrie. Die Gefahr ist gross, dass diese Struktur wieder entsteht. Wir sollten das nicht noch fördern. Ich glaube, mit dem Antrag der Mehrheit finden wir einen Weg, um aus diesem Dilemma zu kommen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) zu Absatz 2, gemäss dem die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen auch bei Stellenwechsel und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nachgewiesen werden soll, abzulehnen. Sie müssen sehen, dass diese Beweisverfahren eine relativ mühselige Angelegenheit sind, weil sie zu schwierig sind. Wir haben das beim Mietrecht gesehen, wenn Sie die Marktmiete beweisen müssen usw. Wenn Sie bei den Löhnen die Marktüblichkeit, die Ortsüblichkeit und die Berufsüblichkeit nachweisen müssen, dann ist das ein langwieriges Verfahren. Meines Erachtens ist das auch nicht nötig. Denn wer bereits hier ist, wenn er die Stelle wechselt, wenn er die Aufenthaltsbewilligung verlängert, hat bereits Kenntnisse des Landes und ist natürlich nicht mehr gleich ausgewiesen wie jemand, der jetzt in Polen und später in Russland einen Vertrag unterschreiben muss und keine Ahnung von der Berufs- und Ortsüblichkeit hat.
Sie sollten den Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) ablehnen und hier die Fassung der Mehrheit übernehmen.
Die Minderheit I (Schibli) kann ich beruhigen: Die Branchen werden bei der Fassung der Mehrheit nicht ganz ausser Acht gelassen.