Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel bitte ich Sie, bei Absatz 1 den Minderheitsantrag abzulehnen.
Sie müssen sich im Klaren sein, dass Sie natürlich Tür und Tor öffnen, wenn Sie dieses Erfordernis streichen. Es geht ja darum, dass jemand z. B. mit einem Besuchervisum einreist und dann sagt: "So, jetzt bin ich in der Schweiz, und ich bin rechtmässig eingereist" - was auch stimmt. Aber dass er ein Anrecht bekommt, sämtliche Verfahren von der Schweiz aus durchzuführen, ist für ihn dann einfach eine Möglichkeit, um während der manchmal sehr langen Verfahrenszeit in der Schweiz zu bleiben.
Damit aber keine Härtefälle passieren, ist Absatz 2 hier eingefügt worden: "Werden die Zulassungsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt ...." Jetzt ist hier gesagt worden, das könne man gar nicht sagen. Es gibt aber Fälle, in denen relativ rasch zu sehen ist: Da werden die Voraussetzungen erfüllt. Ich erinnere daran, dass diese Ausnahme z. B. dort, wo ein Recht auf den Nachzug des Ehegatten, der Familie usw. besteht, gemäss Absatz 2 zugelassen wird. Das scheint mir sinnvoll zu sein. Es wäre dann in diesen offensichtlichen Fällen auch stossend, wenn Sie sagten: Er ist rechtmässig eingereist, er wird rechtmässig hier bleiben, und die Verfahren z. B. für den Ehegatten muss diese Person dann vom Ausland aus einreichen. Das macht keinen Sinn.
Natürlich muss es sich - diese Befürchtung ist ja von der FDP-Fraktion vorgetragen worden - um offensichtliche Fälle handeln. Der Ermessensspielraum für die Behörden ist also nicht allzu gross. Das Votum hat mich aber bewogen zu überlegen, dass man das "offensichtlich" vielleicht dann in der ständerätlichen Beratung noch einbauen muss. Aber es ist auch nichts anderes gemeint und wird auch so gehandhabt.
Ich bitte Sie also, stimmen Sie dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit zu, sowohl bei Absatz 1 als auch bei Absatz 2.