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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-05-06

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

In Artikel 15 geht es um die Regelung des Aufenthaltes, wenn man regulär in die Schweiz einreist und einen Antrag auf Aufenthalt stellt: Es geht um die Frage, wo man den Entscheid, ob man bleiben kann oder nicht, abwarten kann - oder muss.

Der Bundesrat schlägt vor, dass man den Entscheid über die Aufenthaltsbewilligung im Ausland abwarten muss, macht dann allerdings in Absatz 2 eine Einschränkung, dass man eventuell, unter bestimmten Bedingungen, das Verfahren in der Schweiz abwarten kann.

Ich schlage Ihnen einen anderen Modus vor, bei dem man den Entscheid, ob man bleiben kann oder nicht, in der Schweiz abwarten kann. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ein Vater mit einer regulären Aufenthaltsbewilligung arbeitet in der Schweiz, wird von seiner Familie besucht. Er stellt Antrag auf Familiennachzug. Hier finde ich es eine Schikane, wenn die Leute ausreisen müssen, bis dieser Familiennachzug bewilligt ist. Ich denke, es ist sinnvoller, wenn sie den Entscheid in der Schweiz abwarten können. Das ist der Sinn meines Minderheitsantrages.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.