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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-06

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Bei Artikel 11 haben wir gegenüber heute eine Änderung, indem zum Beispiel neu auf das Vorlegen eines Strafregisterauszuges verzichtet wird. Es liegt neu im Ermessen der Behörde, im Einzelfall dieses oder andere Dokumente zu verlangen. Wichtig ist hier zudem der Hinweis auf Artikel 85, wo die Mitwirkungspflicht der Betroffenen festgehalten wird; bei Verletzung derselben bestehen auch Sanktionsmöglichkeiten.

Selbstverständlich sind die Betroffenen verpflichtet, die Dokumente zu beschaffen und vorzulegen. Die Kommission hat gegenüber der Version Bundesrat den letzten Satz deshalb präzisiert. Der Bundesrat hat die Kompetenz, Ausnahmen zu erlassen, und er soll auf Verordnungsstufe auch definieren, welches die anerkannten Ausweispapiere sind.

Herr Müller Philipp verlangt mit seinem Antrag einen neuen Absatz 3. Dieser lag der Kommission nicht vor. Meines Erachtens ist es auch eher eine Formalie. Eine Anmeldung ist natürlich in jedem Verfahren vorerst nötig, damit man überhaupt feststellen kann, welche Dokumente fehlen respektive ob die Anmeldung vollständig oder unvollständig ist, und damit man bei unvollständig vorhandenen Dokumenten eventuell eben Nichteintreten beschliessen oder eine Nachbesserung verlangen kann.

Ich bitte Sie daher, den Antrag Müller Philipp abzulehnen.

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