AB 43184
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu Artikel 16 Absatz 1, gegen die Minderheit I (Fehr Hans). Herr Fehr will ja in bekannter Manier herausstreichen, was bei Artikel 16 Absatz 1 das Leben irgendwie auch noch liebens- oder lebenswert macht. Er will Ausländerinnen und Ausländer nur dann zulassen, wenn dies im Interesse der Gesamtwirtschaft notwendig ist - Punkt! Die Mehrheit verweist jedoch darauf, dass zwar die Interessen der Gesamtwirtschaft eine Rolle spielen - das ist richtig, wir behandeln das Ausländergesetz -, dass jedoch auch die sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bedürfnisse und Aspekte beigezogen werden müssen, wenn es darum geht, Ausländerinnen und Ausländer aufzunehmen. Es geht doch nicht an, dass wir Menschen zu blossen wirtschaftlichen Subjekten reduzieren. Menschen haben Bedürfnisse, Träume, Wünsche; sie wollen Perspektiven haben und nicht einfach nur geduldet werden.
Wir bekämpfen auch die Minderheit II (Weyeneth), die einfach wie der Bundesrat die kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Schweiz angemessen berücksichtigen will. Wir schliessen uns beim ganzen Artikel der Mehrheit an.
Artikel 16 Absatz 2 ist noch weit gravierender: Gemäss Entwurf des Bundesrates werden Ausländerinnen und Ausländer zugelassen, wenn "völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder die Vereinigung der Familie es erfordern". Diesen verbindlichen Rechtsanspruch will die Minderheit Fehr Hans in eine Kann-Bestimmung abändern. Dies würde heissen, dass es den kantonalen Behörden selbst dann anheim gestellt wäre, eine Bewilligung zu verweigern, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder zwingende familiäre Erfordernisse die Bewilligungserteilung gebieten. Eine solche Entscheidungsfreiheit für Behörden darf es nicht geben!
Welche Konsequenzen die Ausstattung der Fremdenpolizeibehörden mit einer entsprechenden Machtfülle hat, haben uns Praktiker des Fremdenpolizeirechtes in den letzten Jahren und Jahrzehnten eindrücklich vor Augen geführt: Die Folgen dieser fremdenpolizeilichen Machtfülle sind Behördenwillkür, unverständliche kantonale Ungleichbehandlungen und zahlreiche stossende Praktiken einzelner Fremdenpolizeibehörden. Es darf nicht sein, dass kantonale Zufälligkeiten Schicksale von Menschen existenziell bestimmen. Es ist auch gar nicht einzusehen, weshalb man den Kantonen einen Ermessensspielraum für die Zulassung oder Nichtzulassung einer Person einräumen soll, wenn einmal feststeht, dass übergeordnetes Recht, d. h. völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder der Grundsatz der Familieneinheit die Erteilung der Bewilligung gebieten.
Zu denken ist z. B. an Personen, die aufgrund des Rückschiebeverbots der Folterkonvention weder in ihr Herkunftsland noch in einen Drittstaat zurückkehren können. Zu denken ist aber auch an unbescholtene Personen, deren Familienangehörige allesamt in der Schweiz leben und die im Herkunftsland keine Beziehungen mehr haben. Unter diesen Voraussetzungen ist ein fremdenpolizeiliches Ermessen über Erteilung oder Nichterteilung einer Bewilligung absolut fehl am Platz. Zu beurteilen, ob entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, ist schon Ermessensspielraum genug.
Nun noch zur Minderheit Fehr Hans zu Absatz 3 von Artikel 16: In diesen Absatz will Herr Fehr dann auch noch gleich die 18-Prozent-Initiative von Herrn Müller kopieren - Müller/Fehr Hans, ein "rechtspolitisches" Zwillingspaar -, [PAGE 681] indem er nämlich will, dass dem Stabilisierungsziel bezüglich des Ausländeranteils Rechnung getragen wird. Die 18-Prozent-Initiative, Herr Fehr, wurde durch die Bevölkerung abgelehnt; die Bevölkerung hält nichts von Prozentzahlen. Gestern wollten Sie schon die SVP-Missbrauchs-Initiative ins Asylgesetz schreiben lassen, heute die 18-Prozent-Initiative der FDP ins Ausländergesetz. Sind das hier die neuen Gepflogenheiten? Man verliert Abstimmungen in der Bevölkerung und bringt hinterrücks, unter dem Titel Stabilisierung, diese unsinnige Idee wieder ins Gesetz.
Wir lehnen diesen Antrag der Minderheit Fehr Hans natürlich ab.