Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob die Differenz so bedeutend ist, wie Sie sie hier darstellen. Erstens muss ich Folgendes sagen - Sie werden ja dann noch zu diesem Artikel kommen -: Wir haben in diesem Gesetz eine privilegierte Behandlung der einheimischen Arbeitskräfte, wobei das nicht nur die Schweiz, sondern neu eben dann ganz Europa, also die EU- und Efta-Staaten, betrifft. Das gilt also ohnehin.
Mit diesem Artikel 17 - das ist natürlich schon bei Artikel 2a zu sehen - geben Sie den Bewilligungsbehörden eine ausserordentlich grosse Verantwortung, nämlich zu entscheiden, was im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass das keine einfache Geschichte ist. Es gibt natürlich Leute, die wissen, wie die Gesamtwirtschaft aussehen müsste. Es gibt eine liberale Auffassung - diese vertrete ich eher -, dass man sagt, der Staat kann nicht entscheiden, was im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Wenn jemand in einer Branche ein Unternehmen hat, das er betreibt und das auf dem Markt besteht, dann liegt das im gesamtwirtschaftlichen Interesse.
Nun ist auch den Minderheitsantragstellern Recht zu geben: Es gibt keine Wirtschaft, keine Industrie, bei der man nicht auch weniger qualifizierte Leute braucht. Sie können keine Wirtschaft in Gang halten, auch wenn sie noch so automatisiert ist, ohne dass Sie am Schluss nicht auch weniger qualifizierte Leute brauchen - auch wenn das alle gerne möchten. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen. Es ist auch ein Glück, dass es das gibt, auch für die einheimischen Arbeitskräfte. Es gibt nämlich Leute, die nicht fähig sind, höhere berufliche Qualifikationen zu erreichen, und diese sollen in ihrem Land auch Arbeit finden. Ich bitte Sie, das zu beachten, das ist das Problem der ganzen Rationalisierung. Ich möchte mich für diese Leute jetzt auch etwas wehren, wenn hier so gesagt wird, wer eine weniger qualifizierte Arbeit habe, der sei ohnehin in einer Branche tätig, die nicht von gesamtwirtschaftlichem Interesse sei. Es ist etwas theoretisch, hier die Gesamtwirtschaft in den Köpfen ordnen zu wollen, weil man glaubt, nur Leute, die studiert und besondere berufliche Qualifikationen hätten, würden in einem gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen, während die anderen eine "quantité négligeable" seien.
Wir glauben Folgendes, das muss ich Ihnen sagen, so legen wir es auch aus: Wenn diese Branchen, die im Minderheitsantrag erwähnt werden, keine Arbeitskräfte in der Schweiz und im EU-Raum finden, haben sie selbstverständlich ein Bedürfnis, das zu befriedigen ist. Es kann nur nicht so sein, dass man die gesamtwirtschaftlichen Interessen, weil Sie jetzt einmal diesen Auftrag geben, dann einfach ganz vergisst. Eine ganz sektorielle Auffassung wäre hier nicht möglich. Darum glauben wir, dass die Bedürfnisse, die bedeutenden wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen und Regionen, angemessen berücksichtigt werden. Soweit sie dem gesamtwirtschaftlichen Interesse und dem gesamtwirtschaftlichen Ziel nicht widersprechen, ist das auch bei der Annahme des Mehrheitsantrages gegeben. Ich weiss nicht, ob der Unterschied so gewaltig ist, wie man hier annimmt.
Ich möchte Ihnen sagen: Nehmen Sie den gesamten Gesundheitsbereich, für den wir sehr viele Bewilligungen aussprechen müssen. Dort gibt es nicht nur Ärzte und gut ausgebildete Krankenschwestern, sondern dort gibt es sehr viele Arbeitskräfte, die nicht zu finden wären, wenn nicht solche Bewilligungen ausgesprochen würden. Das sind jetzt staatliche oder mehrheitlich staatliche Bereiche, aber so ist es auch in anderen wirtschaftlichen Bereichen.
Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, heisst das, dass es im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen muss. Aber die bedeutenden wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen und Regionen liegen natürlich auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Darum ist es für uns nicht von so entscheidender Bedeutung, ob nun der Antrag der Minderheit oder der Antrag der Mehrheit durchgeht. Denjenigen, die sagen, man sollte das an die Frage der Arbeitslosenrate binden - wie das ja Philipp Müller gesagt hat -, möchte ich sagen: Da müssen Sie die "Zumutbarkeit" bei der Arbeitslosenversicherung massiv ändern. Dann ist eben jede Arbeit anzunehmen, die zur Verfügung steht. Sie können die "Zumutbarkeit" nicht so hoch ansetzen. Es nützt diesen Branchen nichts, zu sagen, es gebe 160 000 Arbeitslose, wenn für diese Branchen die "Zumutbarkeit" nicht gegeben ist. Für die Bewilligungsbehörden kann es nicht sein, dass man bei Ablehnung dieses Minderheitsantrages bezüglich all dieser Branchen, die Leute brauchen und sie auf dem schweizerischen Markt oder auf dem EU-Markt nicht finden, sagt: "Ja, der braucht eine besonders grosse berufliche Qualifikation." Das war auch nicht die Meinung der Mehrheit bei Artikel 17.