Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-06
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu Absatz 1, zum Antrag der Minderheit I (Beck). Mit der Konnexbestimmung, Artikel 121 Absatz 5 der Übergangsbestimmungen, wird ein Teil des freien Personenverkehrs mit den zehn neuen EU-Staaten, die seit dem 1. Mai dabei sind, im Bereich der Erwerbstätigen praktisch vorweggenommen. Es ist daher nicht einzusehen, warum zusätzlich zu diesen Rekrutierungsmöglichkeiten der Kreis noch weiter gezogen werden soll. Die FDP steht hinter diesem Zweikreisemodell, welches sich als Grundsatz wie ein roter Faden durch dieses Gesetz zieht. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion der FDP den Antrag der Minderheit I (Beck) ab.
Zum Antrag der Minderheit II (Bühlmann) für eine zusätzliche Litera d: Es kann nicht sein, dass wir vorläufig Aufgenommene Personen mit Niederlassungsbewilligung oder Schweizerinnen und Schweizern gleichstellen. Man darf nicht vergessen, vorläufig Aufgenommene haben immer noch einen provisorischen Status. Seit gestern oder vorgestern heissen sie eigentlich provisorisch Aufgenommene - davon gehe ich provisorisch mal aus -; später heissen sie dann vielleicht humanitär Aufgenommene. Solange diese Menschen mit einem provisorischen Status hier leben, mit einer Kann-Bestimmung aber arbeiten dürfen, wenn es die Arbeitsmarktsituation zulässt, wäre eine Gleichstellung mit Niedergelassenen und Schweizern völlig verfehlt und auch nicht im Sinne der Zielsetzung des Instituts der vorläufigen Aufnahme.
Zum Antrag der Minderheit I (Beck) für einen zusätzlichen Absatz 3: Diesen Vorrang der Angehörigen von EU- und Efta-Staaten brauchen wir nicht, er ist in Absatz 1 bereits postuliert. Wozu also noch einmal eine derartige Ergänzung? Das ist völlig unnötig, das kann man weglassen, das brauchen wir nicht.
Zum Antrag der Minderheit I (Beck) für einen zusätzlichen Absatz 4: Die Kommissionsversion des gesamten Artikels 20 regelt die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten umfassend und genügend. Sowohl eine Ausdehnung als auch eine Einschränkung durch Quoten, in diesem Fall von einem Zehntel, wird von der FDP-Fraktion ganz klar abgelehnt. Zudem ist eine derartige Bestimmung nur schwerlich mit den Artikeln 17 und 18 in Einklang zu bringen, in denen die Zulassung unter der Voraussetzung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses postuliert wird.
Lehnen Sie also bitte auch diesen Minderheitsantrag für einen neuen Absatz 4 ab.
Zum Antrag der Minderheit III (Vermot) für einen zusätzlichen Absatz 3: Die Minderheit III will hier nichts anderes als die globale Legalisierung von während zehn Jahren illegal in der Schweiz lebenden Personen. (Zwischenruf des Präsidenten: Der Antrag der Minderheit III ist seit längerer Zeit zurückgezogen!)
Ich werde also zu Artikel 20 über den Vorrang und zum Antrag der Minderheit IV (Garbani) sprechen, er ist nicht zurückgezogen worden. Der Antrag der Minderheit IV will nichts anderes als die Aufhebung des dualen Zulassungssystems. Ich möchte bei dieser Gelegenheit wirklich nochmals daran erinnern, dass wir im Mai 2000 über das Dossier des freien Personenverkehrs abgestimmt haben - es gab 67 Prozent Jastimmen für den freien Personenverkehr -, was nichts anderes bedeutet als das duale Zulassungssystem. Die ganze EU hat dieses duale Zulassungssystem. Ich denke, wenn gerade die Kreise, die einen EU-Beitritt propagieren, derartige Anträge bringen, dann passt das nicht zusammen.
Zu Artikel 20a, "Die Zulassung erfolgt nach Anhörung der Sozialpartner": Die FDP-Fraktion lehnt auch diesen Minderheitsantrag ganz klar ab!
Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.