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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-05-06

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion befürwortet den Artikel in der Fassung der Mehrheit. Nach unserer Auffassung ist die abgestufte Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, richtig. Grundsätzlich ist diese Regelung auch noch nicht besonders neu, sondern sie wird jetzt erst einmal ins Ausländergesetz aufgenommen. Ins Auge des Sturms werden wir vermutlich erst bei Artikel 23 kommen.

Zum Antrag der Minderheit II: Wir betrachten diesen Antrag nicht als unbedingt nötig, denn die Bedingung dafür, erwerbstätig werden zu können, ist die Aufenthaltsbewilligung; dies ist in Absatz 2 eigentlich geregelt. Wenn der vorläufig Aufgenommene eine Aufenthaltsbewilligung erhält, kann er unter Umständen auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt sein.

Zum Antrag der Minderheit I: Er verbindet eigentlich die Immigrationspolitik wieder mit einer Quotenregelung für den EU- und Efta-Raum. Ich bin auch der Meinung, dass man diesem Antrag nicht folgen sollte. Eine erhöhte Quote aus EU- und Efta-Ländern hätte eine erhöhte Zahl aus anderen Ländern zur Folge. Ich bin nicht ganz sicher, ob dies auch im Sinne des Antragstellers ist. Der Grundsatz, dass man keine Rekrutierung von Angehörigen aus Drittstaaten betreibt, solange es in der Schweiz in den entsprechenden Branchen Arbeitslose gibt, ist richtig. Zur Erinnerung: Unter den Arbeitslosen in der Schweiz sind etwa 40 Prozent Ausländer; auch das muss man etwas berücksichtigen.

Zum Antrag der Minderheit V: Die Einbindung der Sozialpartner wurde in Artikel 19 eingebracht; sie ist unseres Erachtens hier nicht nötig.

Etwas offen bin ich persönlich gegenüber dem Antrag Bäumle bezüglich der Regelung für Studenten aus Drittstaaten. Einerseits könnte man sagen, Leute, die ein Studium hier abgeschlossen haben, können via Arbeitsbewilligung auch Arbeit bekommen; anderseits ist es offenbar stossend, dass wir hier Leute ausbilden und diese hoch qualifizierten Leute dann an Länder in Europa oder an die USA verlieren. Die Frage, ob man das im Sinne des Antragstellers hier regeln soll oder ob man es nicht schon in Artikel 23 geregelt hat, ist für mich noch offen. Es macht für mich durchaus Sinn, diese Lösung hier beim Vorrang der Inländer zu definieren. Ich unterstütze diesen Antrag, mit der Bedingung, dass der Ständerat noch einmal schaut, wie man dieses Problem am richtigen Ort lösen kann.