Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Ich glaube, wir müssen wieder sehen, um welches Gesetz es hier geht. Wenn die Freizügigkeitsabkommen funktionieren, geht es nur noch um Leute, die von ausserhalb der Europäischen Union kommen. Diese Leute kommen gar nicht mehr aus Staaten, an die wir grenzen. Sie müssen sehen, dass wir in Bezug auf die Grenzgänger mit der Europäischen Union Abkommen geschlossen haben. Ein Grenzgänger ist danach einer, der einmal in der Woche nach Hause geht; das ist ein Grenzgänger - gleichgültig, wo er dann wohnt. Es ist auch nicht auf die Grenzregion fixiert. Die vorliegende Bestimmung kann nur noch für diejenigen ausserhalb der Grenzregion gelten. Darum ist der Artikel in der Fassung des Bundesrates ein logischer Artikel, er ist aber ohne praktische Bedeutung. Ich glaube nicht, dass es nachher viele Grenzgänger aus Gebieten ausserhalb der Europäischen Union gibt.
Wir bitten Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Der Wohnort und nicht der dauerhafte Aufenthaltsort ist dort entscheidend.