Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-06
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Zum Antrag der Minderheit I (Garbani) zu Absatz 1: Mit dieser Formulierung wird der Grundgedanke des Gesetzentwurfes, wonach sich die Zulassung von Arbeitskräften nach bestimmten Qualifikationsbegriffen zu orientieren hat, unterlaufen. Der vorliegende Minderheitsantrag steht im klaren Widerspruch zu dem in Grundsätzen des Gesetzentwurfes enthaltenen Leitfaden der Zulassung über die Qualifikationskriterien.
Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab.
Zum Antrag der Minderheit II (Schibli) zu Absatz 1: Es ist schwierig zu definieren, was "andere für spezifische Arbeiten benötigte Arbeitskräfte" sind. Wir unterstützen diese Formulierung nicht, sie unterläuft die Qualifikationskriterien, die Anforderungen an die berufliche Qualifikation von zugelassenen ausländischen Arbeitskräften.
Lehnen Sie bitte auch diesen Antrag ab.
Zum Antrag der Minderheit III (Bühlmann), ebenfalls zu Absatz 1: Eine derartige, wie von der Minderheit III vorgeschlagene Formulierung käme zumindest bei der Zulassung von Arbeitskräften dem mit der EU ausgehandelten freien Personenverkehr in etwa gleich. Auch die FDP-Fraktion lehnt dieses Ansinnen ab.
Zum Antrag der Minderheit I (Garbani) zu Absatz 2: Die geforderte Überprüfung basiert auf dem in Absatz 1 der Minderheit I formulierten falschen Ansatz, welcher dem Grundgedanken des Gesetzentwurfes, wonach sich die Zulassung von Arbeitskräften an bestimmten Qualifikationsbegriffen zu orientieren hat, zuwiderläuft.
Zum Antrag der Minderheit I (Garbani) zu Absatz 3: Die Streichung von Absatz 3 ist wenig arbeitnehmerfreundlich und der Schaffung von Arbeitsplätzen zuwiderlaufend.
Lehnen Sie bitte auch diesen Antrag ab.
Zum Antrag der Minderheit Weyeneth für die Einsetzung eines zusätzlichen Buchstaben f bei Absatz 3: Hier haben wir es mit dem Grundgedanken des Gesetzes zu tun, nämlich der Qualifikation, der in Zukunft noch möglichen Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland. Wenn wir hier "Hilfskräfte" schreiben, dann ist das ein krasser Widerspruch zu dem Gedanken der Stagiaire-Abkommen. Stagiaires sind Personen, die zwischen 18 und 35 Jahren alt sind, die eine berufliche Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und die im Partnerstaat ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse vertiefen wollen. Sie müssen deshalb in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden. Gemäss Minderheitsantrag Weyeneth sollen aber zusätzlich in Drittstaaten "Hilfskräfte" rekrutiert werden können. Dies lässt sich mit der Natur und dem Sinn der Stagiaire-Abkommen wohl kaum vereinbaren.
Stagiaire-Abkommen bestehen übrigens mit folgenden Ländern: Australien, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Kanada, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Slowakei, Spanien, Südafrika, Tschechien, Ungarn, USA und die Philippinen. Ich habe diese Länder bewusst aufgezählt. Sie sehen, es sind entweder Länder, die zur EU gehören - mit denen wir ohnehin den freien Personenverkehr haben -, oder es sind Staaten, aus denen wir nie und nimmer Hilfskräfte rekrutieren können. Oder können Sie sich vorstellen, dass aus Kanada, Monaco oder Neuseeland Hilfskräfte in die Schweiz zum Arbeiten kommen?
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Weyeneth ebenfalls abzulehnen.