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Goll Christine · Nationalrat · 2004-05-06

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Bei Artikel 30 kann das Parlament unter Beweis stellen, dass es ihm mit der Bekämpfung des Menschenhandels tatsächlich ernst ist. Über die Parteigrenzen hinweg herrscht Einigkeit darüber, dass Menschenhandel ein schweres Verbrechen ist. Die meisten von Ihnen wissen auch, dass es sich bei den Opfern von Menschenhandel in den allermeisten Fällen um Frauen und Kinder handelt. Sie wissen auch, dass diese Personen - zum Teil auch bei uns in der Schweiz - ihr Dasein unter unwürdigen Lebensbedingungen fristen müssen. Sie wissen auch, dass Menschenhandel für Frauen in vielen Fällen in der Prostitution endet. Ebenfalls bekannt sein dürfte, dass skrupellose Profiteure damit ein lukratives Geschäft machen. Experten und Expertinnen schätzen, dass weltweit mit dem Menschenhandel weitaus grössere Gewinne gemacht werden als mit dem illegalen Drogenhandel; das ist vielleicht nicht allen von Ihnen bewusst, aber auch eine Tatsache.

Was macht es so schwierig, Menschenhandel zu bekämpfen? Es ist vor allem der illegale oder "illegalisierte" Aufenthalt dieser Menschen, die dann z. B. auch bei uns in der Schweiz leben. Sie sind nicht nur Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt, sondern es kann vor allem auch ein Druckmittel gegen sie eingesetzt werden. Dieses Druckmittel heisst: "Du hast zu schweigen, weil es klar ist, dass wir dich sonst bei den Fremdenpolizeibehörden anzeigen können und dass du aufgrund deines illegalisierten Aufenthaltsstatus dann eben auch Sanktionen zu befürchten hast."

Wenn Sie in Artikel 30 jetzt nur die Opfer von Menschenhandel berücksichtigen wollen, wie es auch der Bundesrat vorschlägt, wenn Sie nicht bereit sind, auch die Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel, die bereit sind, gegen solche Verbrechen auszusagen, in Schutz zu nehmen, dann setzen Sie diese Menschen weiteren Gefahren aus und verhindern, dass sie sich überhaupt getrauen, Anzeige zu erstatten. Letztlich führt das dann sogar dazu, dass Sie den Menschenhandel buchstäblich fördern.

Sie haben alle einen Brief vom Evangelischen Frauenbund erhalten. Sie sehen hier auch die Zahlen aufgrund [PAGE 725] verschiedener Recherchen, die von Fachorganisationen gemacht wurden. Wenn man die Jahre 1996 bis 2001 anschaut, dann sind pro Jahr im Durchschnitt 30 Anzeigen wegen Menschenhandel erfolgt; pro Jahr sind im Durchschnitt nur 7 Verurteilungen wegen Menschenhandel erfolgt, und das, obwohl wir aufgrund der Fakten des Bundesamtes für Polizei wissen, dass auch hier in der Schweiz bis zu 3000 Opfer von Menschenhandel leben.

Herr Müller Philipp hat begriffen, dass wir als Parlament tatsächlich in der Lage sind, aktiv Menschenhandel zu bekämpfen. Das ist auch der Grund, weshalb er seinen Einzelantrag zu Buchstabe e - nur zu Buchstabe e - zurückgezogen hat zugunsten des Minderheitsantrages Vermot. Herr Fluri hat vorhin auch im Namen der FDP-Fraktion ausgeführt, weshalb sie diese Minderheit zu Buchstabe e unterstützt. Es geht tatsächlich darum, dass wir hier bei Buchstabe e, wenn wir die Zeuginnen und Zeugen mit einschliessen und nicht nur die Opfer erwähnen, tatsächlich aktiv Menschenhandel bekämpfen bzw. in diesem Ausländergesetz dazu beitragen können, dass tatsächlich etwas unternommen wird und dass diejenigen, die aussagen und sich getrauen, Anzeige zu erstatten, nicht Repressionen ausgesetzt sind.

Ich möchte Sie also insbesondere bitten, hier bei Buchstabe e in Artikel 30 Absatz 1 für einen ausreichenden Zeugenschutz zu sorgen.