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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06

Wortprotokoll

Nein, das ist nicht so. Was Leute angeht, die vorher per Menschenhandel in die Schweiz gekommen sind, ausgeschafft worden sind und nun nicht mehr hier sind, da haben Sie natürlich Recht. Aber das wissen wir vorher nicht.

Opfer oder Betroffene sind hier bereits ausgenommen. Sie eröffnen einfach die Möglichkeit für weitere Zeugen, auch wenn sie nicht betroffen und wenn sie nicht Opfer sind, und darum ist Litera e abzulehnen. Menschenhandel ist eine kriminelle Tat. Sie ist nicht immer leicht feststellbar. Es wird nur jemand verurteilt, dem Sie es nachweisen können. Da haben Sie Recht. Der Menschenhandel ist ausserordentlich schwierig nachzuweisen. Sehr oft hört er auch an der Schweizer Grenze auf. Das ist wie mit den Schleppern.

Zum Minderheitsantrag Hubmann, ganze Gruppen aufzunehmen: Das habe ich vorhin gar nicht erwähnt. Da muss ich Ihnen sagen: Machen Sie das nicht! Wir sehen heute die Missbräuche, wo die Kantone nicht gehandelt haben. Diese Leute warten einfach, bis diese vier Jahre vorbei sind, und wollen dann eine gruppenmässige Integration. Das ist nicht recht gegenüber den Kantonen, die gehandelt haben. Darum lehnen wir den Minderheitsantrag Hubmann ab. Das hat nichts mit dem Menschenhandel zu tun.