Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-07
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-07
Wortprotokoll
In der Kommission gab diese ganze Debatte weit weniger zu reden und war auch viel gelassener als hier. Ich verstehe eigentlich die Aufregung auch nicht so. Dieses Konzept bringt zwei Sachen. Zum einen wollen wir die Rechtsstellung der Familien verbessern. Wir führen neu Rechtsansprüche ein, meine Damen und Herren vor allem von der Linken, wir geben Rechtsansprüche darauf, dass die Familie zusammengeführt werden kann. Das ist eine klare Verbesserung gegenüber heute, wo das nicht besteht, und es ist vor allem auch eine Konsequenz davon, dass das bei der heutigen Rechtslage von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wurde. Hier verbessern wir mit dem Rechtsanspruch die Situation der Familien, und wir vereinheitlichen die Praxis der Kantone. Das ist absolut zu begrüssen und hat in der Kommission überhaupt keinen Widerspruch ausgelöst.
Dann ist jetzt ja diese Frist umstritten. Wir gehen von Folgendem aus: Wenn man in einem anderen Land Arbeit sucht, eine Stelle antritt und eine Familie hat, dann ist es nahe liegend, dass man möglichst schnell wieder mit seiner Familie zusammenleben möchte. Das ist ein natürliches Bedürfnis, und wir gehen davon aus, dass das bei allen Menschen dasselbe Bedürfnis ist. Es ist integrationspolitisch sehr wichtig. Das haben x Studien belegt, das haben uns alle Experten bestätigt. Ich habe schon gewisse Studien zitiert, wonach das soziale Umfeld für die Integration eben äusserst wichtig ist; das bedeutet das stabile soziale Umfeld, das man kennt und das im Normalfall eben die Familie darstellt. Diese Fünfjahresfrist ist deshalb absolut richtig.
Ich möchte auch nochmals betonen, dass die grosse Mehrheit der Kantone eine kürzere Frist wollte. Wir waren der Meinung, es könne im Einzelfall dauern, bis jemand hier ist, sich selber eingelebt hat, eine Wohnung hat und für die Kinder noch geeignete Schulen finden muss. Dafür wollen wir eine angemessene Frist zur Verfügung stellen. Die Kommission hat sich daher hinter diese Fünfjahresfrist gestellt. Sie sehen, das blieb in der Kommission unbestritten. Ich bitte Sie daher, das klar zu unterstützen.
Beim Kindernachzug ist auch die Uno-Kinderrechtskonvention zu berücksichtigen. Artikel 10 der Uno-Kinderrechtskonvention besagt - das sage ich jetzt zu Herrn Müller, wenn er hier ist und zuhört -, dass die Vereinigung der Kinder mit ihren Eltern wohlwollend, human und beschleunigt zu behandeln sei. Also geht auch die Uno davon aus, dass man nicht während zwanzig Jahren Kinder nachzieht, sondern möglichst beschleunigt. Das machen wir mit diesem Gesetz. Deshalb ist diese Regelung auch konform mit der Uno-Kinderrechtskonvention, und sie ist mit der Fünfjahresfrist auch EMRK-konform.
Der Streichungsantrag Leutenegger Oberholzer wurde folglich in der Kommission mit 13 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Die Streichung entspräche der heutigen Rechtspraxis mit all ihren bekannten Problemen, die eigentlich niemand bestreiten kann. Sie ändert nichts an der Tatsache, dass damit die Integration nicht gefördert wird. Das ist aber ein erklärtes Ziel dieser Vorlage.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer und den Antrag Thanei, der dasselbe will, abzulehnen.
Herr Müller Philipp möchte mit seinem Antrag das Alter von 12 statt 14 Jahren. Das lag in der Kommission nicht vor. Es wäre für uns auch nicht absolut der Stein des Anstosses gewesen; für uns steht die Fünfjahresfrist im Zentrum dieses Artikels.
Zum Antrag Freysinger: Er möchte bei Absatz 1 den Familiennachzug auf ein Jahr statt auf fünf Jahre begrenzen. Das wurde in der Kommission nicht diskutiert. Wir nehmen nur zur Kenntnis, dass es gewisse Kantone gab, die eine kürzere Frist als die Fünfjahresfrist geltend machten.
Ich bitte Sie also, klar im Sinne eines kohärenten Familiennachzugs, im Sinne auch der Integration, des Ziels des Familiennachzugs, den Anspruch und die Fünfjahresfrist gemäss der Version der Mehrheit zu unterstützen.