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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2004-05-07

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-07

Wortprotokoll

Hier geht es um die Niederlassungsbewilligung, um Personen mit Niederlassungsbewilligung, um den Familiennachzug. Ich habe vorhin gesagt: Niedergelassene sind Schweizer ohne Schweizer Pass! Sie sind schon lange hier, sie haben ihren Beruf, sie leben hier, sie haben hier auch ihr Umfeld - Freunde, Arbeit, ihr kulturelles und soziales Umfeld. Nun wollen wir, dass die ausländischen Ehegatten und Kinder unter 14 Jahren Anspruch haben. Warum Kinder unter 14 Jahren? Es ist überhaupt nicht erwiesen, dass die Integration unter 14 Jahren besser vonstatten geht als bei Jugendlichen im Alter von 18 Jahren. Das ist nicht erwiesen! Es gibt Studien darüber, dass die Integration auch später möglich ist, wenn wir gute Integrationsmöglichkeiten und Massnahmen anbieten. Was mich aber ganz besonders stört - neben der Alterslimite -, ist das Kriterium des Zusammenwohnens bei Niedergelassenen, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bei jemandem im Alter von 16 oder 17 Jahren ist das Zusammenwohnen häufig eben nicht mehr der Fall. Es ist auch ein Eingriff in die Lebensgestaltung von Leuten. Das Zusammenwohnen ist häufig nicht mehr der Fall, weil Jugendliche in die Lehre gehen; und die Lehre kann man vielleicht nicht mehr vor der Haustüre machen. Es braucht also Möglichkeiten, dass wir das aufweichen. Es ist ein unsinniger Satz und unsinniger Befehl, ein unsinniger Eingriff in die Lebensgestaltung, wenn wir dieses Zusammenwohnen hier in diesem Gesetz wirklich zu einem Grundprinzip erheben.

Ich möchte Sie bitten, diesen Zusatz zu streichen und meinem Antrag zuzustimmen.