Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-05-07
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-07
Wortprotokoll
Mit Artikel 41 beginnt hier eine weitere eher grundsätzliche Diskussion bis hin zu Artikel 45. Die CVP-Fraktion unterstützt die Linie des Bundesrates, den Familiennachzug zu ändern. Das neue Alter 14 statt 18 für eine Niederlassungsbewilligung ist in dem Sinne richtig, dass Kinder grundsätzlich früh in die Schweiz kommen sollen. Eine Familiennachzugsfrist von fünf Jahren ist die Grundlage für die Lösung eines Problems, nämlich: die Integration von Jugendlichen - je früher, desto besser. So schafft man die Möglichkeit, dass sie hier die Schulen durchlaufen, eine Lehrstelle finden, Sprachen lernen, sich integrieren. Es ist auch richtig, dass bei den Nicht-EU-Staaten, um die es hier geht, andere Bedingungen gestellt werden. Die Reziprozität mit den EU-Ländern ist eigentlich gewährleistet, aber mit den anderen Staaten ist sie nicht gegeben, deshalb ist hier eine andere Regelung nötig.
Zu den Fristen: Man muss jetzt aufpassen, dass man hier beim Streichen oder Anpassen von einzelnen Fristen nicht eine Kommissionssitzung macht; das gilt eigentlich bis zu Artikel 44. Die Kommissionsmehrheit entschied sich für eine Linie, die den Ausgleich hält zwischen einer Verbesserung der Integration und den Forderungen der Wirtschaft, z. B. in Artikel 43. Der Ständerat kann die Frage der Altersgrenzen, wenn er möchte, dann aufnehmen und grundsätzlich davon abweichen. Das braucht zuerst eine Diskussion in der Kommission, nicht im Plenum. Deshalb hält die CVP-Fraktion hier an der Fassung der Mehrheit fest.
Zum Einzelantrag Müller Philipp zu Artikel 41, in dem er auf eine Rechtsungleichheit aufmerksam macht: Hier warten wir zuerst auf die Meinung der Kommissionssprecher bzw. des Bundesrates und entscheiden dann, ob wir diesen Einzelantrag allenfalls unterstützen sollen.