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Triponez Pierre · Nationalrat · 2004-06-01

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-01

Wortprotokoll

Bei der Diskussion über die Sanierungsmassnahmen der beruflichen Vorsorge bestehen noch zwei Differenzen: Artikel 65b Absatz 3 Buchstabe c und Absatz 4.

Ich beginne hinten: Bei Absatz 4, bei der Frage einer geeigneten Form der Mitsprache von Rentnerinnen und Rentnern, beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, der Mehrheit der SGK und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und diesen Absatz 4 zu streichen. Wir haben die Argumente pro und contra gehört. Wir sind der festen Überzeugung - bei allem Verständnis für dieses Anliegen -, dass wir mit einem solchen Artikel mehr Probleme schaffen als Lösungen bringen würden. Gerade die Ausführungen von Kollegin Meyer Thérèse haben wieder gezeigt, dass das eine "Soft"-Lösung wäre, dass man etwas beschliessen würde, was dann irgendwie niemanden zufrieden stellte. Wenn man eine gesetzliche Regelung aufstellen will, soll man klare Regeln aufstellen. Hier falsche Versprechungen zu machen ist der falsche Weg.

Wir bitten Sie also, Absatz 4 zu streichen und dem Mitspracherecht nicht zuzustimmen.

Bei Absatz 3 Buchstabe c empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, der Minderheit Ruey zu folgen und auch hier die Differenz zum Ständerat zu beseitigen - das wäre dann die letzte Differenz. Es geht ganz klar um die Möglichkeit einer zeitlich auf maximal fünf Jahre befristeten Unterschreitung des Mindestzinssatzes als Sanierungsmassnahme. Diese Massnahme soll nur dann greifen können, wenn sich die Massnahmen nach Absatz 3 Buchstabe a, Beitragserhöhungen, oder nach Absatz 3 Buchstabe b, Rentenkürzungen, wirklich als ungenügend erweisen würden. Wir sind der Überzeugung, dass der Ständerat dem Nationalrat damit effektiv entgegengekommen ist. Er ist ihm viel mehr entgegengekommen, als das ursprünglich im bundesrätlichen Entwurf der Fall war. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Kompromiss die richtige Lösung darstellt.

Die FDP-Fraktion bittet Sie also, bei beiden Differenzen den Anträgen des Ständerates, das heisst bei Absatz 3 Buchstabe c der Kommissionsminderheit Ruey und bei Absatz 4 der Kommissionsmehrheit, zuzustimmen.