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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2004-06-01

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-01

Wortprotokoll

Es verbleiben noch zwei Differenzen zum Ständerat. In Artikel 65b Absatz 3 Buchstabe c beantragt die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten, d. h., dass der Mindestzinssatz nicht gesenkt werden soll. Es gibt in dieser Vorlage genügend Sanierungsmassnahmen, die alle Beteiligten zur Kasse bitten. Es gibt [PAGE 791] zusätzliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge; man kann im Überobligatorium den Mindestzins sogar bis auf null absenken. Sogar bei den Rentnerinnen und Rentnern können die Leistungen unter gewissen Voraussetzungen gekürzt werden.

Im Obligatorium wird der Mindestzins festgelegt. Mit der AHV und den Leistungen der beruflichen Vorsorge soll für die Pensionierung ein Grundbedarf sichergestellt werden. Der Mindestzins soll aus den Erträgen von Aktien, Anleihen, Obligationen und Liegenschaften erreicht werden, so, wie das die 1. BVG-Revision fordert. Diese Mindestanforderung sollte erwirtschaftet werden können. Dazu hat der Bundesrat aufgrund ökonomischer Fakten einen reellen Satz zu bestimmen. Dieser Satz sollte gemäss Kommissionsmehrheit im Obligatorium eingehalten werden.

Beim Entscheid, den Sie hier treffen, geht es aber nicht mehr darum, ob wir den Mindestzinssatz senken oder nicht, sondern ob wir an der Lösung der Mehrheit festhalten oder ob wir den Mindestzinssatz für fünf Jahre senken können, wie es der Ständerat beschlossen hat und hier von der Minderheit Ruey vorgeschlagen wird. Das wäre nur möglich, wenn alle anderen Massnahmen nicht ausreichen.

Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen und ihrem Antrag zuzustimmen.

In Artikel 65b Absatz 4 geht es dann um die Mitsprache der Rentnerinnen und Rentner. Hier ist die SGK dem Ständerat entgegengekommen, und sie schlägt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen vor, auf diese ausdrückliche Mitsprache zu verzichten. Der Wunsch der Rentnerinnen und Rentner, bei Entscheiden, die sie betreffen, mitsprechen zu können, ist verständlich. In der Praxis ist dies aber nicht einfach umzusetzen. Die Rentnerinnen und Rentner müssten in den Stiftungsräten vertreten sein; das ginge in unserem paritätischen System vor allem zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das kann schwer verordnet werden. Auf jeden Fall muss aber bei allen Sanierungsmassnahmen eine umfassende Information über die Verhältnisse der Kasse erfolgen. Das ist nicht nur eine Selbstverständlichkeit, auch nicht eine Form des Anstandes, sondern eine Pflicht. Der neue Artikel 65a Absatz 2, den wir bereits gutgeheissen haben, fordert das ausdrücklich. Damit sind zwei Forderungen der Zuschrift, die Sie von den Rentnerinnen- und Rentnerorganisationen erhalten haben, erfüllt.

Ich bitte Sie, bei Artikel 65b Absatz 3 Buchstabe c mit der Mehrheit der Kommission am letztmaligen Entscheid des Nationalrates festzuhalten, und ich bitte Sie, in Artikel 65b Absatz 4, wo es um die Mitsprache der Rentnerinnen und Rentner geht, dem Ständerat entgegenzukommen und auch hier der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.