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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-06-01

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-01

Wortprotokoll

Ich beziehe mich wie alle anderen auf den Geschäftsbericht 2003 des Bundesrates und möchte meine Ausführungen als Präsidentin der Subkommission EJPD und Bundeskanzlei ausschliesslich auf ein EJPD-Thema konzentrieren. Dies, obwohl wir in unserer Prüfungstätigkeit sehr wohl auch andere Themen unter die Lupe genommen haben.

Ich spreche bewusst nur die Thematik der inneren Sicherheit an. Ich möchte im Speziellen näher auf die Effizienzvorlage eingehen.

Das EJPD hatte sich als fünftes Ziel unter anderem die Umsetzung folgender Massnahmen vorgenommen: Im Rahmen der Umsetzung der Effizienzvorlage sei die erste Zweigstelle in Betrieb zu nehmen und die Planung einer zweiten abzuschliessen. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht selber fest, dass die Umsetzung aufgrund der Sparmassnahmen noch nicht erfolgen konnte. Die Inbetriebnahme der Zweigstellen sei daher zeitlich zurückgestaffelt worden.

Im Wissen darum, dass wir im Rahmen des Sparpaketes 2003 den Spielraum im Bereich der Umsetzung der Effizienzvorlage kaum eingeschränkt haben, obschon wir alle in diesem Saal das Anwachsen der Personalbestände mindestens kritisch hinterfragen mussten, hat sich unsere Subkommission dieses Themas etwas näher angenommen. Wir hatten in der Finanzdebatte damals lediglich einen Marschhalt beschlossen und die Ressourcen für die Effizienzvorlage für die Jahre 2004 bis vorerst 2006 auf dem Niveau des gekürzten Budgets 2004 eingefroren. Dadurch werden zwar die Personaleinheiten mindestens vorübergehend nicht im geplanten Ausmass ausgebaut, doch wäre dies alleine kein Grund für die Rückstellung der für 2003 geplanten Inbetriebnahme der Zweigstellen.

Dieser von uns beschlossene Marschhalt hatte verschiedene Ursachen: Einerseits stellten wir fest, dass ein gewisser Unmut sowohl über die Rekrutierungspolitik als möglicherweise auch über die fehlende Effizienz in den Kantonen laut wurde. Die von unserer Subkommission durchgeführte Anhörung von Bundesanwalt Valentin Roschacher bestätigte das Unbehagen vonseiten der Finanzdelegation, der GPK und der Kantone. Nach diesen Ausführungen verzichteten wir auf weitere Anhörungen und konfrontierten den heutigen Vorsteher des Departementes mit einer Anzahl Fragen. Wir müssen in der Tat feststellen, dass die festgelegte Zielsetzung nicht primär aufgrund der Sparmassnahmen nicht erreicht werden konnte, sondern weil gravierendere Mängel in der Realisierung des Vorhabens vorliegen.

Zur Erinnerung: Die Umsetzung der Effizienzvorlage beinhaltet den Ausbau der Bundesgerichtsbarkeit in den Bereichen der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität sowie der Wirtschaftskriminalität; sie beinhaltet damit einerseits den Aufbau von Ermittlungsteams beim Bundesamt für Polizei und bei der Bundesanwaltschaft und andererseits den Ausbau des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes, welches ab dem 1. April 2004 nun dem Bundesstrafgericht in Bellinzona untersteht. Die Umsetzung dieser Vorlage ist mit sehr umfangreichen Bundesmitteln verbunden. Daher interessierte sich auch die Finanzkommission für die mit der Umsetzung betrauten Verwaltungsstellen. Wir haben daher die Anhörung im Beisein des Präsidenten und weiterer Mitglieder der Finanzkommission durchgeführt, dies vor allem, um Doppelspurigkeiten zu verhindern.

Die in der Botschaft von 1998 festgelegten Defizite in der schweizerischen Strafverfolgung konnten bis anhin leider nur partiell behoben werden. Das 1999 verabschiedete Gesetz ist seit 2002 in Kraft, und wir befinden uns nun in einer so genannten rollenden Planung. Obschon man damals bereits feststellte, dass die Ressourcen zur Verfolgung der Strafdelikte in den Kantonen sehr ungleich verteilt seien und die Kantone aufgrund der Komplexität der Fälle in den Bereichen der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stiessen, stand von Anbeginn fest, dass die Effizienzvorlage die kantonale Strafverfolgung nicht ersetzen werde, sondern dass damit eine zusätzliche Struktur für ganz bestimmte, komplexe Verfahren mit starkem Auslandbezug geschaffen werden solle.

Fest steht, dass solche komplexe Fälle nur von hoch qualifizierten Spezialisten verfolgt werden können. Die Zahl dieser Spezialisten ist weiterhin beschränkt, und der Bundesanwalt gesteht denn auch, dass die Bundeskriminalpolizei noch [PAGE 776] nicht den erforderlichen Wissensstand erreicht hat. Die zurückhaltende Rekrutierungspolitik muss hier kritisch hinterfragt werden. Bis anhin wollte man aus Rücksicht auf die Kantone den Polizeikorps nicht die Besten abwerben, doch wenn wir die international verflochtene Wirtschaftskriminalität und die Geldwäscherei effizient bekämpfen wollen - was auch im Interesse der kantonalen Strafbehörden sein muss -, dann müssen wir über die besten und erfahrensten Polizeibeamten verfügen und zusätzlich neue ausbilden. Denn wir wissen, dass wir nach wie vor über wenige Kriminalpolizisten verfügen. Wenn dies nicht möglich ist, dann stellt sich in der Tat die Frage, ob wir hier nicht mit einer Fehlkonstruktion konfrontiert sind und ob gerade diese dazu führt, dass beim Bundesgericht bis anhin weder Fälle zur Anklage gekommen noch Beschwerden gegen Zwangsmassnahmen eingereicht worden sind.

Besorgnis erregend ist auch, dass das zuständige Departement uns unlängst mitgeteilt hat, dass die Rechtsstaatlichkeit gefährdet sein könnte, wenn wir die Mittel weiter zurückfahren würden. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Auftrag und den zur Verfügung stehenden Mitteln - so das Departement -, und aufgrund dieser Diskrepanz müsse die gesetzliche Vorgabe geändert werden. Doch haben wir es in diesem Bereich - und das betone ich nochmals - nicht nur mit finanziellen Aspekten zu tun, sondern ganz eindeutig mit Qualifikationskriterien. Wir erwarten daher vom Departementsvorsteher ganz klar, dass er die Prioritäten in diesem Bereich so setzt, dass die Anstellungspolitik auch im Austausch mit den Kantonen kritisch hinterfragt und überprüft wird, damit die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit nicht unter einer falschen Rekrutierungspolitik leidet.

Das fehlende Know-how in gewissen Bereichen, wie zum Beispiel die Terrorismusbekämpfung, muss möglichst schnell behoben werden. Wir werden in den kommenden Monaten unser Augenmerk primär auf die Anstellungspolitik legen müssen, denn diese ist von immenser Bedeutung. Ohne hoch qualifizierte Strafverfolgungsbeamte können keine Fälle zur Beurteilung bzw. zur Verurteilung kommen. Auch werden wir die Anzahl von Fällen überprüfen, die zu Ende gebracht werden.

Diesen Fragen werden wir nach wie vor, auch nachdem wir den Vorsteher angehört haben, eine gewisse Priorität schenken müssen, denn nur so werden wir dazu beitragen können, dass die Kriminalitätsbekämpfung in unserem Land effizient gesteigert wird. Hier ist der Bundesrat gefordert, und wir werden ganz genau und präzis schauen, wie er diese Vorlage umsetzt.