Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-06-01
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-01
Wortprotokoll
Ich darf mich zum Departement des Innern, im Speziellen zum Thema der Krankenversicherung im Gesundheitswesen, äussern, nachdem Kollege Beck sich ja schon vor allem zum BVG geäussert hat. Ich möchte mich im Speziellen zu drei Punkten äussern: zum KVG selber, zu den entsprechenden Arbeiten; zur Thematik der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen; zur Plattform Gesundheitspolitik, die auch schon von Kollege Rossini angesprochen wurde.
1. Krankenversicherung: Wir sind erfreut und froh, dass der Bundesrat nun sehr rassig mit einem neuen Reformpaket gekommen ist, nachdem wir die 2. KVG-Revision in diesem Plenum ja abgelehnt hatten. Trotz dieser Ablehnung liegt schon ein neues Vorhaben vor. Wir begrüssen auch den ambitiösen zeitlichen Fahrplan des Bundesrates in dieser Sache, wonach das Gesetzgebungspaket mit den dringlichen Massnahmen wenn möglich bereits per 1. Januar 2005 in Kraft treten und das zweite Paket, das, wie versprochen, jetzt gerade dem Rat zur Verfügung gestellt wurde und das Spitalfinanzierungen und Managed Care umfasst, dem Parlament ebenfalls im beschleunigten Verfahren vorgelegt werden könnte. Aus unserer Sicht ist klar, dass die Dringlichkeit des Reformbedarfs im Gesundheitswesen gegeben ist und dass dies keine weiteren zeitlichen Verzögerungen zulässt. Wir begrüssen deshalb, dass der Bundesrat hier zügig voranschreitet.
Lassen Sie mich zwei Themenbereiche hervorheben, bei denen wir hoffen, dass trotz der zügigen Behandlung bei der Ausarbeitung noch Akzente gesetzt werden, weil sie für die [PAGE 775] Umsetzung der entsprechenden Reformpakete entscheidend sind.
Das eine ist die Vertragsfreiheit: Wie Sie wissen, ist der befristete Zulassungsstopp für ambulante Leistungserbringer im Juli 2005 vorbei, er wird dann auslaufen. Wir finden also, dass es richtig ist, auf diesen Zeitpunkt hin die Einführung der neuen Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern im ambulanten Bereich vorzusehen, damit dieses Ärztestoppmodell entsprechend abgelöst werden kann. Ich will hier nicht auf die Details des Modells eingehen. Für uns ist aber besonders wichtig, dass die Rahmenbedingungen für diese neue Vertragsfreiheit richtig definiert werden. Hier lassen die Botschaften noch einiges offen.
Wir fragen uns insbesondere, ob die kantonalen Grenzen die geeignetste Einheit zur Festlegung von Leistungserbringerkontingenten sind. Wir gehen davon aus, dass der Bund seinen Einfluss auch hier bemerkbar machen wird und dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz harmonische Lösungen anstreben wird, die sich weniger an den Kantonsgrenzen als möglicherweise vielmehr an Einzugsgebieten, an Versorgungsregionen, orientieren. Sollte dies nicht der Fall sein, wird es schwierig sein, Akzeptanz für diese Vertragsfreiheit zu finden. Wir erachten es zudem auch als sinnvoll, gerade im Hinblick auf eine spätere monistische Finanzierung, bestimmte Elemente der Vertragsfreiheit auch im stationären und nicht nur im ambulanten Sektor einzuführen, wie wir das schon lange gefordert haben.
Ein zweites Thema, das uns trotz der Zügigkeit der Reformen etwas Sorge bereitet, ist das Modell der Prämienverbilligung. Wir stehen nach wie vor dahinter; wir sind nach wie vor der Meinung, es brauche ein Sozialziel, und zwar ein differenziertes, an maximalen Haushaltbelastungen orientiertes Sozialziel, wofür wir auch für eine gewisse Erhöhung der Bundesmittel - vorgesehen sind ja 200 Millionen Franken - durchaus zu haben sind. Hingegen erscheint uns, dass die längerfristigen finanziellen Auswirkungen dieses Modells noch viel zu wenig analysiert worden sind und, auch aufgrund der heute vorliegenden Zahlen, zu wenig abgestützt werden können. Wir brauchen selbstverständlich eine Dämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen, aber wir müssen die langfristigen Szenarien im Auge behalten, damit wir hier kein neues Fass ohne Boden schaffen. Sie haben kürzlich der Presse entnehmen können, dass BAG-interne Hochrechnungen bis 2012 etwa mit einer Steigerung der Ausgaben für die Prämienverbilligungen auf rund 7 Milliarden Franken rechnen. Wir geben heute knapp 3 Milliarden Franken dafür aus. Es ist also eine Steigerung, welche die Kantonsfinanzen, neben den Bundesfinanzen, ebenfalls massiv belasten würde.
2. Wir sind der Meinung, dass die wichtige Thematik der Qualitätssicherung etwas zu kurz gekommen ist in dieser Berichtsperiode. Wir haben uns deshalb umso mehr gefreut, dass der Bundesrat im Rahmen der Beratungen zur Legislaturplanung signalisiert hat, hier eine zusätzliche Formulierung zu den Legislaturzielen zu akzeptieren, die neben den Reformen im Gesundheitswesen auch die Umsetzung der Qualitätssicherung unterstreicht: nicht in dem Sinne, dass der Staat diese organisieren muss - das bleibt eine Aufgabe der Partner im Gesundheitswesen -, aber er muss die dazu nötigen Rahmenbedingungen schaffen.
3. Auch wir bedauern, wie Kollege Rossini das ausgeführt hat, dass die Plattform zur Gesundheitspolitik eine Dialogplattform geworden ist. Wir sind der Meinung, dass das Thema der Formulierung einer übergreifenden Gesundheitspolitik nach wie vor nicht abgehakt ist. Die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund braucht mehr als eine Dialogplattform, sie braucht ein eigentliches Steuerungsgremium, das heute nicht existiert. Wir erwarten hier in der Zukunft also vom Bundesrat weitere Impulse.