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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-06-01

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-01

Wortprotokoll

Vielleicht haben Sie den Ihnen zugestellten Bericht über die vom Bundesrat bestellten ausserparlamentarischen Gremien beachtet oder sogar auch gelesen. Sicherlich ist es ein interessanter und auch erstaunlicher Bericht, existieren doch insgesamt über 230 ausserparlamentarische Kommissionen mit rund 2400 Mitgliedern. Der Bericht orientiert sich an den vom Bundesrat im letzten Jahr für die Amtsdauer 2004 bis 2007 bestellten Gremien. Die Gesamterneuerungswahlen umfassen nicht einmal sämtliche Kommissionen, daher sind in diesem Bericht auch nicht alle aufgeführt.

Die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen ist doch sehr eindrücklich, um nicht zu sagen: beängstigend hoch. Die Fakten sprechen eine klare Sprache. In der letzten Legislatur wurden vom Bundesrat wieder mehr Kommissionen und mehr Mitglieder ernannt als in der vorletzten. Die Liste der eingesetzten Gremien ist wesentlich länger als die Liste der aufgehobenen Kommissionen. Zudem muss für die Kommissionen ein riesiger Strauss an Kriterien erfüllt werden, damit man offenbar allen Wünschen gerecht wird. So spielt die Verteilung der Geschlechter eine Rolle, es gibt Altersvorgaben, die Sprachgruppen sind zu berücksichtigen, eine ausgewogene Vertretung der Organisationen ist zu gewährleisten, und die regionale Herkunft spielt auch noch eine Rolle. Dabei konnte das wichtigste Kriterium, nämlich eine ausgewogene Vertretung der Ostschweiz, in der überarbeiteten Kommissionsverordnung nicht einmal verankert werden.

Aber sei es, wie es will: Genau diese letzten Beispiele und Kriterien haben natürlich dazu beigetragen, dass die Kommissionen in den letzten Jahren zusätzlich aufgebläht und ständig erweitert worden sind. Daran ist nicht in erster Linie der Bundesrat schuld, der die Kommissionen bestellt, sondern das Parlament trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung. Das geht auf eine Empfehlung der GPK aus dem Jahre 1995/96 zurück, welche die Zusammensetzung dieser ausserparlamentarischen Kommissionen so festlegen möchte, dass allen möglichen Ansprüchen Genüge getan wird.

Wenn man alles berücksichtigt, was ich vorhin gesagt habe, und wenn man auch noch berücksichtigt, dass jedwelche gesetzliche Voraussetzungen für neue Kommissionen geschaffen werden, so sieht man, dass das Parlament eben Mitverantwortung trägt. Der Bundesrat ist aufgefordert, in dieser Legislatur eine Gesamtschau darüber vorzunehmen, welche ausserparlamentarische Kommissionen überhaupt noch notwendig sind und auf welche sinnvollerweise gänzlich verzichtet werden könnte. In Zeiten angespannter Bundesfinanzen, in denen wir alle sparen müssen, muss es das erklärte Ziel sein, die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen zu verkleinern, zu reduzieren. Diverse Gremien haben nämlich weit mehr als die erforderlichen 20 Mitglieder, und auch diese obere Grenze soll nicht heilig sein.

In diesem Zusammenhang verlange ich, dass auch dem Phänomen energisch begegnet wird, dass ausgerechnet in ausserparlamentarischen Kommissionen immer häufiger auch Parlamentarier Einsitz nehmen, nicht selten sogar als Präsident. Ich ging eigentlich davon aus: hier das Parlament, und dort die ausserparlamentarischen Kommissionen. Diese Vermischung treibt aber ihre bunten Blüten, und wird jemand aus dem Parlament abgewählt, so hält man ihm noch einen Kommissionsposten bereit, wie im Fall von Herrn Marc F. Suter, der ab 1. Juli Herrn Eugen David als Präsident des Fonds "Landschaft Schweiz" ablösen wird.

Noch zu einem zweiten Thema, den Indiskretionen aus dem Umfeld des Bundesrates: Gleich mehrfach sind in den letzten Wochen und Monaten vertrauliche Unterlagen aus dem Bundesrat an die Öffentlichkeit gelangt. Neu sind Indiskretionen zwar nicht, aber man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in letzter Zeit ganz gezielt Indiskretionen begangen worden sind, um ein Mitglied des Bundesrates möglichst in Verruf zu bringen oder es mindestens in der Öffentlichkeit schlecht zu machen. Dies ist mehr als einmal geschehen mit Papieren aus dem Departement Blocher - beim Tourismuspapier oder bei jenem betreffend die bilateralen Verträge -, die nicht aus seinem Departement an die Öffentlichkeit gelangten. Nun, es wurden Strafanzeigen eingereicht, und dieser Weg ist wohl unumgänglich, wenn man inskünftig potenzielle Informanten abschrecken will. Ob man sie von einem solchen Verhalten abhalten kann und ob eine Einschränkung jener Kreise, die im Vorfeld einer Bundesratssitzung Zugriff auf die geheimen und vertraulichen Dokumente haben, den gewünschten Erfolg bringt, ist eine andere Frage und bleibt abzuwarten.

Mit den Indiskretionen aus geheimen Papieren oder Sitzungen ist es ja so eine Sache: Die Regierungsmitglieder sind dem Kollegialitätsprinzip verpflichtet; so darf man etwas nicht einmal richtig stellen. Falsch- oder Fehlinformationen bleiben unkommentiert oder verzerrt im Raum stehen. Erfolg versprechender und für die Zukunft sicherlich überlegenswert wäre eine transparentere Informationspolitik. Öffentliche Sitzungen würden keine Indiskretionen nach sich ziehen. Weniger streng vertrauliche Papiere hätten den Vorteil, dass sie schon gar nicht den Reiz des Verbotenen und des Geheimen ausstrahlen würden.

Ich möchte abschliessend für die Fraktion der SVP festhalten, dass wir sowohl den Geschäftsbericht des Bundesrates als auch die Tätigkeitsberichte der beiden Gerichte genehmigen werden.

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