Lexipedia

Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2004-06-01

Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-01

Wortprotokoll

In der Kommission nahm das Thema "Umsetzung der neuen Personalpolitik" einen breiten Raum ein. Die Kommission nahm mit Genugtuung davon Kenntnis, dass der Bundesrat trotz fortlaufendem Anpassungsbedarf die Personalkosten im Griff hat. Anhand des Rapportwesens und mit Blick auf den Rechnungsabschluss 2003 kann diese Aussage bestätigt werden. Hingegen bestehen bei den qualitativen Aspekten unausgenützte Optimierungsmöglichkeiten. Die SVP-Fraktion ist mit der Feststellung des Bundesrates, dass die lohnrelevante Beurteilung zu einer Art Führungsinstrument ausgebaut werden muss, einverstanden. Zweifellos sollen auch in der Bundesverwaltung gute Leistungen honoriert werden. Dass die Gesprächskultur, verstanden als Umgang mit Mitarbeitenden, ein qualitatives Kriterium für die Führungsstärke von Kaderangehörigen sein muss, ist selbstverständlich. Dem Fazit des Bundesrates, dass der Erfolg des neuen Lohnsystems an der Frage gemessen werden wird, ob man Führungsqualitäten beweisen kann, ist nichts beizufügen.

Ziel 7 des Finanzdepartementes, "Nachrichtenlose Vermögen", wird im Geschäftsbericht als nicht realisiert bezeichnet. Zum Gesetzentwurf liegen kontroverse Stellungnahmen aus dem Vernehmlassungsverfahren vor. Bundesrat Merz hat in der Kommission erklärt, dass aufgrund der erwähnten Vernehmlassungen die Vorlage grundlegend überarbeitet werden muss. Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass im Zusammenhang mit der ganzen Problematik um die nachrichtenlosen Vermögen keine staatliche Anlaufstelle zu schaffen ist. Effizienter und kostengünstiger sind private Organisationen, die den Anforderungen an eine qualitativ hoch stehende Kontrolle ohne weiteres genügen.

Breiten Raum nahm in der Kommission auch das Thema Publica ein. Obwohl das Ziel als überwiegend realisiert beurteilt wird, sind in Sachen Publica viele Fragen offen. Aufgrund der im Dezember 2003 unterzeichneten Eröffnungsbilanz ist es auch klar, dass der Bund mit 11,9 Milliarden Franken gegenüber der Publica in der Verantwortung steht und dass er diesen Betrag, rund 10 Prozent der heutigen Bundesschulden, in den nächsten Jahren ausfinanzieren muss. Dazu wurde übrigens eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der Publica unterzeichnet. Der Bund wird schon dieses Jahr aus der Tresorerie Mittel entnehmen müssen und damit einmal mehr in den Pensionskassenbereich investieren. Die Feststellung des Bundesrates ist richtig, einen Schlussstrich unter die leidige Angelegenheit Pensionskasse zu ziehen und sich nicht noch jahrelang mit den Finanzierungsproblemen zu befassen. Es ist auch begrüssenswert, ein departementsinternes Projekt an die Hand zu nehmen, mit dem Ziel, herauszufinden, was noch wo zu finanzieren ist. Bleibt nur die Hoffnung, dass der Bund zu den gesamthaft 11,9 Milliarden Franken nichts mehr nachzuschiessen hat. Nach der Sommerpause 2004 wird der Bundesrat dem Parlament Botschaft und Gesetzentwurf für die Revision des Pensionskassengesetzes unterbreiten.

Bezüglich Nove-it war von Bundesrat Merz zu vernehmen, dass das Projekt in etwa wie erwartet abgelaufen ist. Der Bund wendet für Informatikbetriebskosten jährlich rund 660 Millionen Franken auf. Informatik müsste auch ein Instrument sein, um die Personalkosten zu stabilisieren. Eine solche Stabilisierung ist nicht feststellbar, im Gegenteil: Dieses über das Projekt Nove-it hinausgehende Phänomen ist noch nicht fassbar, und Herr Bundesrat Merz tut gut daran, sich auch dieser Frage anzunehmen.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat kein Verständnis dafür, dass das Finanzdepartement sie in das Entlastungsprogramm einbeziehen will, obwohl sich die EBK vollständig aus Gebühren der zu beaufsichtigenden Institutionen finanziert. Das Finanzdepartement hat hier eine klare Haltung. Der Bund hat eine eigentliche Personalpolitik, in welche alle Facetten hineingehören, auch Sparbeiträge. Die [PAGE 780] SVP-Fraktion schliesst sich dieser Beurteilung an. Wo kämen wir hin, wenn gewisse Verwaltungseinheiten des Bundes vom Entlastungsprogramm ausgenommen würden, nur weil sie selbsttragend sind? Auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung als Gewinn bringendes Unternehmen hat sich in die Personalpolitik des Bundes zu integrieren. Es ist daher mehr als verständlich, dass sich auch die EBK dieser Regelung unterzieht.