Gross Jost · Nationalrat · 2004-06-01
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-01
Wortprotokoll
Es geht um zwei kleine Teilrevisionen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG), denen der Ständerat schon oppositionslos zugestimmt hat.
Zu Artikel 92 Absatz 1 UVG: Hier wird eine schon bestehende Praxis der privaten Unfallversicherer, nämlich eine Mindest- bzw. Minimalprämie bei kleinen oder Kleinstbetrieben erheben zu dürfen, rechtlich verankert. Die Rekurskommission für die Unfallversicherung hat nämlich das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für diese Minimalprämie bemängelt. Die Prämie wird grundsätzlich unverändert wie folgt kalkuliert: Sie besteht aus Nettoprämie, Verwaltungskosten, Anteil Unfallverhütung, Teuerungszuschlag. Bei kleinen Betrieben ist die so kalkulierte Prämie zuweilen nicht kostendeckend. Das führt zu Marktverzerrungen und Quersubventionierung kleiner durch grosse Unternehmen. Daher die Forderung nach einem Recht, in solchen Fällen eine Minimalprämie festzulegen; zum Schutze der kleinen Unternehmen legt der Bundesrat die Höchstgrenze der Minimalprämie fest.
In der Kommission ist das unbestritten geblieben; sie beantragt hier Zustimmung zur unveränderten ständerätlichen Fassung.
Zu Artikel 92 Absatz 7 UVG: Hier geht es um den Verwaltungskostenzuschlag. Es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede und eine Tendenz der Versicherer, grosse Unternehmen zu privilegieren. Hier braucht es eine Schutzbestimmung, eine staatliche Regulierung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, wie dies teilweise aus gewerblicher Sicht durchaus auch anerkannt wurde. Schon heute kann der Bundesrat Höchstzuschläge festsetzen. Der Ständerat will dem Bundesrat neu die Kompetenz geben, für diesen Zuschlag eine Bandbreite zwischen dem maximalen und dem minimalen Prämienzuschlag innerhalb derselben Gesellschaft festzulegen. Damit würden einer willkürlichen Bevorzugung grosser Unternehmen im Rahmen dieser Bandbreite Grenzen gesetzt.
Die Minderheit Gutzwiller erachtet zwar die Schutzbestimmung, Höchstzuschläge festzusetzen, als gerechtfertigt, aber die Bandbreite als eine Art Überregulierung. Herr Gutzwiller und die Minderheit haben hier Vertrauen in eine faire Praxis der Versicherer. Mit 12 zu 11 Stimmen, mit Stichentscheid der Präsidentin, wurde in der Kommission für die ständerätliche Fassung votiert.
Die Gesamtvorlage blieb dann weitgehend unbestritten; sie passierte die Kommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen.