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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-03

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-03

Wortprotokoll

Die Frage des Verhältnisses zwischen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplanung mag auf den ersten Blick so ein bisschen aussehen wie die berühmte alte Frage nach dem Huhn und dem Ei. Was kommt zuerst? Soll man zuerst die sachlichen Themen und die Prioritäten aus dem politischen Bereich festlegen und dann die finanziellen Folgen ermessen, oder soll man den umgekehrten Weg wählen?

Die Situation aus der Sicht des Finanzministers ist an und für sich eine klare. Zunächst einmal müssen wir von der Situation unserer Bundesfinanzen ausgehen. Diese Situation ist erstens durch eine anhaltende Serie von Defiziten in der Staatsrechnung gekennzeichnet, die etwa in den Neunzigerjahren begonnen hat und mit einem Unterbruch im Jahr 2000 zu einer Begleiterin der Finanzpolitik geworden ist, und das hat dann zweitens zum Phänomen der anhaltenden Verschuldung geführt. Wir sind heute im Bereich von 123 Milliarden Franken; es werden am Ende dieses Jahres fast 130 Milliarden sein, und es zeichnen sich weitere Schulden im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung von Pensionskassen ab.

Diese ganze Entwicklung ist schlecht für unser Land. Sie engt die politischen Möglichkeiten ein, sie lässt die Spielräume, vor allem auch für die nachfolgenden Generationen, immer enger werden. Deshalb ist das eine Entwicklung, die wir bekämpfen müssen. Ich danke Ihnen für die Besorgnis, die Sie namentlich auch gestern in der Debatte über die Staatsrechnung zu diesem Thema geäussert haben. Es hat mir gezeigt, dass quer durch alle Parteien ein Wille besteht, die Bundesfinanzen in den Griff zu bekommen. Dass nicht alle in Bezug auf das Wie gleicher Meinung sind, macht den Kern unserer politischen Aufgabe aus. Es ist ebenfalls ein Ziel der Legislaturplanung, die Ressourcen mit den politischen Ideen abzustimmen. Die gestrige Debatte hat mir eigentlich Mut gemacht, dass Sie diesen Weg beschreiten wollen.

Nun ist dieser Weg aber nicht neu, sondern Anstrengungen werden schon seit einiger Zeit mit grosser Dynamik gemacht. Ich erinnere Sie daran, dass mit dem Budget für das laufende Jahr bereits im letzten Oktober ein Entlastungsprogramm beschlossen wurde, und zwar in einer Dimension von mehr als 3 Milliarden Franken. Dieses Entlastungsprogramm, das Entlastungsprogramm 2003, befindet sich jetzt in der Umsetzung. Im Dezember des letzten Jahres hat der Bundesrat angesichts der anhaltenden Entwicklung im Bereich der Ausgaben und der Schulden zu verstehen gegeben, dass sich weiterhin ein strukturelles Defizit abzeichnet und dass deshalb ein weiteres Entlastungsprogramm, das Entlastungsprogramm 2004, angezeigt ist. Dann hat der Bundesrat im Januar 2004 die Zahlen für die Legislaturfinanzplanung zusammengestellt. Das sind im Wesentlichen die Zahlen, welche dem Bericht zugrunde liegen, den Sie schriftlich vor sich haben.

In der Zwischenzeit haben mehrere Volksabstimmungen stattgefunden, vor allem auch jene vom 16. Mai 2004, die Auswirkungen auf die Entwicklung der Bundesfinanzen haben. Es hat sich gezeigt, dass die Auswirkungen dergestalt sind, dass für das Jahr 2005, also für das nächste Jahr, ein Bereinigungsbedarf von 1,1 Milliarden Franken bestehen wird, für das Jahr 2006 wird es ein Bereinigungsbedarf von 1,6 Milliarden Franken sein und im letzten Jahr der Legislatur, also im Jahr 2007, dann einer von 1,8 Milliarden Franken. In dieser Situation ist der Bundesrat daran, das im Dezember angekündigte Entlastungsprogramm 2004 auf die Schiene zu bringen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit diesem Programm unmittelbar vor der Ziellinie dieses Programmes stehen.

Es war und ist meine Absicht, aus diesem Entlastungsprogramm 2004 keine Feuerwehrübung zu machen. Ich möchte dringliches Recht verhindern. Ich möchte dieses Programm mit den Kantonen besprechen, und das ist zum Teil bereits geschehen. Ich möchte dieses Programm mit den Sozialpartnern besprechen, und so hatten wir bereits erste Begegnungen mit unseren Gewerkschaften und Verbänden. Ich möchte dieses Programm im Bundesrat mit den Departementen abstützen und möchte es auch nochmals von den Prämissen her untersuchen. Ich möchte nochmals die wirtschaftliche Entwicklung, den K-Faktor, den Spielraum des Finanzhaushaltgesetzes, die Annahmen über die Entwicklung der Bundesfinanzen usw. hinterfragen, um Ihnen dann ein Programm zu präsentieren, das Hand und Fuss hat.

Der Bundesrat wird sodann demnächst - d. h. am 10./11. Juni - das Entlastungsprogramm 2004 behandeln und verabschieden. Im Anschluss daran, nämlich im Herbst, werden wir Ihnen dazu eine Botschaft unterbreiten, weil ich selbstverständlich auch will, dass das Parlament früh genug in dieses Entlastungsprogramm einbezogen wird, es diskutieren und darüber entscheiden kann. Wir werden parallel dazu - auch nächste Woche - das Budget für das nächste Jahr mit diesem Entlastungsprogramm verabschieden. Denn es liegt mir sehr daran, Ihnen nicht jedes Jahr wieder eine solche Übung präsentieren zu müssen; das wäre auch psychologisch falsch. All diejenigen, die davon betroffen sind - das sind die Mitarbeitenden, die Bundesverwaltung und auch der Bundesrat -, verlieren mit der Zeit die Motivation, wenn man immer wieder in neue Entlastungsprogramme einsteigen muss. Daher lohnt es sich, hier mit einer gewissen Sorgfalt vorzugehen.

Ich empfehle Ihnen, unter diesen Voraussetzungen auf die Legislaturplanung und den Legislaturfinanzplan einzutreten, [PAGE 840] und ersuche Sie, in Artikel 4 jeweils den Mehrheiten zuzustimmen. Ich ersuche Sie auch, Artikel 10a zuzustimmen, denn dieser verlangt genau das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, nämlich dass wir Ihnen das Entlastungsprogramm 2004 und das Budget 2005 zum Entscheid unterbreiten müssen, wenn wir über das Legislaturprogramm gemeinsam Klarheit geschaffen haben.