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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-03

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt die Mehrheit Ihrer Kommission und ersucht Sie, ihrem Antrag zu Artikel 10a zuzustimmen. Dieser Artikel betrifft zwei Problemkreise: Der eine ist die Frage der Anbindung des Legislaturfinanzplanes an die Schuldenbremse, denn das ist das zentrale Anliegen von Artikel 4; der andere ist die Forderung, dass der Bundesrat Ihnen einen neuen, angepassten Legislaturfinanzplan für die Jahre 2005-2007 vorlegt.

Ich beginne mit Absatz 2, mit dem neuen Legislaturfinanzplan: Wir haben für die Forderung der Mehrheit Ihrer Kommission Verständnis, weil im ganzen Bereich der Finanzplanung des Bundes - wie ich schon heute Morgen geschildert habe - seit dem letzten Herbst sehr viel Dynamik herrscht und weil wir in einem andauernden Prozess sind, in dem eine Phase gewissermassen fliessend in die andere übergeht. So gesehen ist natürlich eine Legislaturfinanzplanung zu keinem Zeitpunkt eine in Blei gegossene, letzte Fassung, sondern es sind immer wieder neue Elemente dabei.

Wir hatten im Januar dieses Jahres einen ersten Entwurf mit Zahlen per Ende des letzten Jahres. Wir haben nach dem 16. Mai, im Hinblick auf das Budget 2005 und auf das Entlastungsprogramm 2004, die Zahlen aktualisiert, und zwar deshalb, weil am 16. Mai für den Bund einerseits Mehrausgaben für die AHV- und IV-Finanzierung resultierten und andererseits Mehreinnahmen, weil das Steuerpaket abgelehnt wurde. Das hat Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes. Wir sind im Augenblick dabei, im Hinblick auf das Budget 2005 und auf das Entlastungsprogramm 2004 noch einmal alle Vorbedingungen, alle Prämissen, zu hinterfragen, insbesondere die Kennziffern für die wirtschaftliche Entwicklung, den K-Faktor, die Einnahmen, das Finanzhaushaltgesetz. Wir werden dem Bundesrat nächste Woche, wie immer vor den Sommerferien, das Budget 2005 unterbreiten [PAGE 879] und gleichzeitig das Entlastungsprogramm 2004. Dieses Programm wird sich auf die Jahre 2005, 2006 und 2007, also auf die Legislatur, beziehen. Dieses Programm wird auch die Aufgabenverzichtplanung beinhalten.

Wir werden sodann im Herbst Botschaften zu drei Themen verabschieden, nämlich erstens zum Budget für das nächste Jahr, zweitens zum Entlastungsprogramm 2004 und drittens zum Finanzplan 2006-2008. Mit diesem Paket, mit diesen drei Botschaften, die wir Ihnen unterbreiten, wird der Bundesrat Artikel 10a Absatz 2 erfüllen. Das muss er auch, weil die Zahlen so, wie sie vorliegen, im Prinzip überholt sind.

Zu Artikel 10a Absatz 1: Ich verstehe die Bedenken, die von Herrn Levrat geäussert worden sind. Sie führen in gewisser Weise wieder zurück zur Grundsatzdebatte über den Stellenwert dieses Legislaturprogrammes. Ich kann ihn aber beruhigen. Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass jede Vorlage mit Ausgabencharakter, wie das in den Jahren seit Bestehen des Bundesstaates immer der Fall war, dem Parlament durch eine Botschaft zum Entscheid unterbreitet wird. Es ist nicht so, dass die Legislaturfinanzplanung gleichzeitig schon ein Budget für die Dauer dieser Legislatur beinhaltet. Sogar das Budget 2005, das Entlastungsprogramm 2004 und der Finanzplan 2006-2008 werden Ihnen unterbreitet werden, wie ich vorhin sagte. Sie werden dort immer Gelegenheit haben, Einfluss zu nehmen und Ihre Anliegen zu platzieren.

Ich möchte - das habe ich heute Morgen auch schon einmal gesagt - in Bezug auf das Entlastungsprogramm 2004 keine Feuerwehrübung machen. Ich möchte die Kantone einbeziehen, ich möchte die Personalverbände, die Sozialpartner einbeziehen. Es liegt mir daran, die Bedenken, die hier zum Teil geäussert worden sind, in unsere Planung zu integrieren.

Gestatten Sie mir abschliessend noch eine Randbemerkung, und damit richte ich mich jetzt an verschiedene Ihrer Fraktionen. Sie werden nächste Woche vermutlich einen Entscheid über die Verwendung einerseits des Gewinns der Nationalbank und andererseits der nicht mehr notwendigen Goldreserven treffen. Wenn Sie bei diesem Geschäft allenfalls der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission folgen, werden Sie diese Beträge in beiden Fällen dem Bund künftig entziehen. Sie werden beim Gewinn der Nationalbank die Verfassungsvorschrift, wie sie heute besteht, umstossen, und Sie werden damit der Bundeskasse mit einem Federstrich Mindereinnahmen von 830 Millionen Franken bescheren.

Ich möchte auch Herrn Levrat damit einfach demonstrieren, dass unter Umständen ein einziger Parlamentsbeschluss die Planung, die wir jetzt aufgleisen, verändern und den Bereinigungsbedarf um die Hälfte oder mehr wieder verschieben kann und dass dann eben all diese Überlegungen für das Entlastungsprogramm 2004 wieder neu angestellt werden müssen. Das zeigt auch, dass letztlich eben der Entscheid zu einzelnen Fragen wichtiger ist als die Legislaturfinanzplanung. Umso eher ist der Bundesrat bereit, gerade hier bei Artikel 10a klarzumachen, dass die Schuldenbremse für unsere künftigen Überlegungen massgeblich sein muss, damit nicht während der Legislatur die ganzen Finanzplanungen mit Einzelentscheiden immer und immer wieder über den Haufen geworfen werden können.