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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-03

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 4 den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Der Bundesrat hat in Zusammenarbeit mit der vorberatenden Kommission diesen Mehrheitsanträgen die positiven Seiten abgewinnen können, und er ist der Meinung, dass hier seitens der Kommission eine Bereicherung geschaffen wurde.

Lassen Sie mich kurz zu den Minderheiten Stellung nehmen. Die Minderheiten I (Robbiani) und II (Genner) sind darauf angelegt, die Beseitigung des strukturellen Defizites entweder gar nicht oder aber nur mittelfristig zu erreichen. Da ist darauf hinzuweisen, dass in der Bundesverfassung die Schuldenbremse verankert wurde, von der überwiegenden Mehrheit - über 80 Prozent - der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Anschliessend hat das Parlament diese Schuldenbremse in das Finanzhaushaltgesetz übertragen und dort festgelegt, wie sie funktionieren muss: indem man nämlich zuerst die Einnahmen schätzen und danach die Ausgaben beschliessen muss. Es gibt ein Ausgleichskonto, um gewisse Bewegungen der unvorhergesehenen Art aufzufangen. Immer dann, wenn man zu viele Ausgaben bewilligt, muss man sie später wieder kompensieren.

Nun stehen wir vor der Situation, dass in den nächsten drei Jahren - die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 inbegriffen - mit strukturellen Defiziten gemäss Finanzhaushaltgesetz zu rechnen ist. Sie werden 1,1 Milliarden Franken betragen im Jahr 2005, 1,5 Milliarden Franken im Jahr 2006 und 1,8 Milliarden Franken im Jahr 2007. Nun ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, dem Parlament Anträge zu unterbreiten, welche die Schuldenbremse zum Tragen bringen. Das ist genau das, was wir Ihnen in Artikel 4 Buchstabe a vorschlagen.

Nun ist von der CVP-Fraktion ein Antrag eingereicht worden, der verlangt, man solle das strukturelle Defizit "mittelfristig" beseitigen. An sich ist dieser Antrag richtig. Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung sollen die strukturellen Defizite schrittweise abgebaut werden; wir müssen einen gewissen Zeithorizont beanspruchen. Das ist im "Meccano" der Schuldenbremse gemäss Übergangsbestimmung eingeschlossen, und daher erachten wir es eigentlich nicht als nötig, dass man die Mittelfristigkeit auch noch ins Gesetz nimmt.

Zur Minderheit II (Genner) ist zu sagen, dass der Bundesrat und das Parlament schlicht verpflichtet sind, sich an die Schuldenbremse zu halten. Daher lehnen wir diesen Streichungsantrag ab.

Bei Artikel 4 Buchstabe b ein Wort zur Minderheit III (Levrat): Die Minderheit III unterstützt den Bundesrat; dafür sind wir ihr dankbar. Wir akzeptieren jedoch, dass die Mehrheit der Kommission Beschlüsse anreichern wollte, womit das ganze Gesetz etwas mehr Gehalt bekommt. Ich weise insbesondere auf die Position "Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat" hin, die in Bezug auf die Bundespensionskasse schon beschlossene Sache ist. Da bringt an sich das Streichen oder Ergänzen sehr wenig. Auch die vom Volk beschlossene Schuldenbremse funktioniert automatisch. Aus der Sicht des Bundesrates wäre der Antrag der Minderheit III (Levrat) akzeptabel.

Die Minderheit IV (Graf) möchte, dass man diesen Konsolidierungsantrag streicht. Dem müssen wir uns allerdings widersetzen. Sie wissen genau, dass die Führung von Pensionskassen, die Beseitigung von Unterdeckungen und die strukturelle Anpassung an die Rentnerschaft gesetzliche Vorschriften sind und dass der Bund die entsprechenden Finanzierungen vornehmen muss. Dies betrifft insbesondere auch die Publica, welche mit Eröffnungsbilanz vom Dezember des letzten Jahres einen Ausfinanzierungsbedarf von 11,9 Milliarden Franken ausweist. Deshalb können wir dem Antrag der Minderheit IV (Graf) in keiner Weise zustimmen.

Zur Minderheit V (Genner), zur ökologischen Steuerreform: Wir möchten darauf hinweisen, dass Volk und Stände bereits mehrfach über dieses Thema abgestimmt haben. Im Jahr 2000 lehnte das Volk die Energielenkungsabgabe - damals als Grundnorm - ab, und ein Jahr später war es die Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!", die ebenfalls abgelehnt wurde.

Die ökologische Steuerreform, insofern sie einen einkommensneutralen Umbau beinhaltet, führt natürlich auch nicht zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes. Daher kann sie vorhandene Lücken nicht schliessen. Wir sind auch der Meinung, dass die Frage, ob und wann über ökologische Steuerreformen gesprochen wird, erst wieder angegangen werden sollte, wenn wir über das weitere Vorgehen bei der CO2-Abgabe entschieden haben.

Deshalb ersuchen wir Sie, die Minderheit V (Genner) abzulehnen.

Die Minderheit VI (Graf) verlangt, dass wir eine Bundeserbschaftssteuer einführen. Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat das Eidgenössische Finanzdepartement einen solchen Auftrag entgegengenommen; es hat auch zwei Varianten abgeklärt und dem Bundesrat zum Beschluss unterbreitet. Der Bundesrat hat diese Frage im Frühjahr des letzten Jahres der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren unterbreitet - und es entstand ein absolut geschlossener Widerstand gegen die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Der Bundesrat ist der Meinung, dass dieses Projekt, sosehr eine Erbschaftssteuer auch gute Inhalte hat, derzeit nicht mehrheitsfähig ist.

Zum Antrag Vanek, der ganz neue Vorschläge einbringt: Darunter sind prüfenswerte Ideen, aber wir sind der Meinung - und das ist auch von einem Kommissionsmitglied oder von [PAGE 876] einem Fraktionssprecher so gesehen worden -, dass es sich hier um einen bunten Strauss von Steuervorhaben handelt, die man in dieser Art nicht in ein Legislaturprogramm aufnehmen kann. Man müsste diese Anliegen separat prüfen, man müsste sie vielleicht motionieren, und man müsste sie in einen anderen Zusammenhang stellen. Wir sind auch der Meinung, dass sie teilweise bestehenden Gesetzen und Vorschriften widersprechen. Insbesondere ist es nicht zumutbar, dass wir die "Armee XXI", über die abgestimmt wurde, die wir jetzt finanzieren und einführen müssen, nochmals mit massiven Abstrichen bestrafen können.

Deshalb ersuchen wir Sie, dem Antrag Vanek nicht zuzustimmen.