Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-04
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-04
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen, bevor ich zu den Anträgen der Mehrheit und der Minderheiten Stellung nehme: Ich möchte Ihrer Kommission ganz herzlich für die interessanten Diskussionen und vor allem die intensive Beratung des Berichtes des Bundesrates danken. In der Tat sind meines Erachtens die Diskussionen über die Ausrichtung der Politik in dieser Legislaturperiode ebenso wichtig wie die formellen Fragen rund um den Bundesbeschluss. Für den Bundesrat, der so oder so einen verfassungsmässigen Planungsauftrag hat, ist es aber wichtig, dass er weiss, in welche Richtung das [PAGE 890] Parlament gehen will und wo die Schwerpunkte, aus welchen Richtungen auch immer, gesetzt werden sollen. Es wird in den kommenden Jahren nämlich darum gehen, die wichtigsten Aufgaben gemeinsam anzugehen und sinnvolle, realistische und auch umsetzbare Kompromisse zu finden.
Der Bundesrat ist Ihnen deshalb dankbar, dass die Kommission in Artikel 5 einen neuen Buchstaben abis einfügen will, mit dem das Parlament die Bereitschaft zu einer effizienten und effektiven Zusammenarbeit erklären soll, und dass Sie diesem Antrag zustimmen. Auch der Bundesrat unterstützt dies und dankt der Kommission für diesen wichtigen Zusatz.
Der Bundesrat kann sich aber auch den Formulierungen der Mehrheit bei den Buchstaben a und e anschliessen und kann ihnen zustimmen. Der Zusammenarbeit mit den Kantonen muss vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und der Sparmassnahmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es braucht neue Wege sowie neue Formen der Verfahren, aber auch neue Inhalte. Schwerpunkt ist dabei natürlich die NFA-Vorlage. Mit einer Aufgabenentflechtung, mit neuen Instrumenten und mit Zusammenarbeit soll eine effiziente und wirksamere Steuerung der staatlichen Massnahmen ermöglicht werden. Wir müssen also gemeinsam alles daransetzen, dass der NFA in der Volksabstimmung vom November angenommen wird, so, wie er aus den Debatten des Nationalrates und des Ständerates hervorgegangen ist. Es geht anschliessend aber auch darum, die Gesetzgebung an die Hand zu nehmen, damit eben die Reform des Finanzausgleichs noch in dieser Legislaturperiode, spätestens aber am 1. Januar 2008, in Kraft treten kann. Der Bundesrat zählt also auch auf die Unterstützung des Parlamentes bei der Abstimmungskampagne im November dieses Jahres.
Der Bundesrat kann also den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Nun zu den Minderheiten: Ich bitte Sie, alle Minderheitsanträge und auch den Einzelantrag Vanek abzulehnen.
Ziel der Anträge der Minderheit I (Schlüer) und der Minderheit II (Zuppiger) ist nicht nur ein Abbau von Aufgaben des Staates, auf welchen staatlichen Ebenen auch immer, sondern auch ein Abbau von Personal. Ich bin froh, dass Herr Zuppiger mindestens die Kompetenz der Verwaltung nicht infrage gestellt hat, aber ich glaube, im Bundesbeschluss sind bereits genügend Massnahmen vorgesehen, die sowohl einen Abbau von Personal wie auch einen Abbau von staatlichen Hemmnissen und eine effizientere Gestaltung des staatlichen Handelns vorsehen. Ich erinnere an Artikel 2 Buchstabe b; aber auch im ganzen Artikel 4 werden mit den verschiedenen Abbau- und Sparprogrammen Personalkosten eingespart werden müssen bzw. wird Personal in einer grossen Anzahl abgebaut werden müssen. Ich denke, nur schon aus diesem Grund sind diese beiden Minderheitsanträge überflüssig.
Zum Antrag der Minderheit III (Levrat) möchte ich nur so viel anfügen, dass dieser Antrag im Gegensatz zur Schuldenbremse steht, die bereits in Kraft ist und die vom Volk grossmehrheitlich angenommen wurde. Die Schuldenbremse legt in der Bundesverfassung verbindlich fest, dass die Ausgaben sich nach den Einnahmen zu richten haben und nicht umgekehrt.
Was schliesslich den Einzelantrag Vanek betrifft, so steht er im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen, die Sie in den letzten Legislaturperioden gefasst haben, aber auch im Widerspruch zu den Ausrichtungen der Politik in der laufenden Legislaturperiode, so, wie die Mehrheit der Kommission, aber vor allem auch der Bundesrat dies vorschlägt.
Ich bitte Sie deshalb, diese Anträge abzulehnen.