Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-06-07
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-07
Wortprotokoll
Man fragt sich tatsächlich: Weshalb muss sich ausgerechnet die Schweiz einer internationalen Konvention anschliessen, welche die Gemeindeautonomie fördern soll? Weshalb ausgerechnet die Schweiz, in der diese Ordnung hier längst gelebt wird?
Ich habe vernommen, wer Widerstand anmelde, habe wenig Handfestes vorzubringen. Das ist das Argument des guten Autoverkäufers, dem es gegen den Strich geht, wenn sich jemand erlaubt, auch das Kleingedruckte zu lesen und es ernst zu nehmen. Ich würde Ihnen raten, das in diesem Zusammenhang zu tun.
Ich bin im Zusammenhang mit den früheren Einwänden der Kantone darauf gestossen - ich gebe ohne weiteres zu, dass die Kantone diese dann fallen gelassen haben, die Harmoniesucht bei Internationalem hat auch da gewirkt. Aber deren Begründungen sind immer noch da. Die wesentlichste Begründung ist, dass diese Konvention die Möglichkeit eröffnet, nicht nur zu Verfahrensfragen, sondern auch zu politischen Inhalten ans Bundesgericht zu gelangen, wenn man den Eindruck hat, Bestimmungen in dieser Charta, die sehr allgemein gehalten sind, seien verletzt. Wir werden da ganz bestimmt Rechtsfälle bekommen, und es wird sich dann zeigen, was daraus wird.
Nun haben wir in der Schweiz tatsächlich bereits einen Anwendungsfall, wo sich genau das abspielt, was diese Konvention hier gestatten soll, nämlich dass das Bundesgericht ganz direkt Einfluss auf Rechte des Bürgers nimmt. Das ist in der Einbürgerungsfrage der Fall.
Nun habe ich heute gelernt, Frau Aussenministerin, dass das Wort von Bundesräten - vor kurzem abgegeben - nicht mehr zählt, wenn neue Bundesräte ins Amt kommen.
Wir haben ganz klar das Wort des "Vaters der neuen Bundesverfassung", von alt Bundesrat Arnold Koller, was das Bundesgericht in Sachen Einbürgerung entschieden habe, sei mit der Bundesverfassung nicht in Einklang zu bringen. Das Bundesgericht verweist auf internationales Recht. Es stützt sich auf eine Konvention, die allerdings von der Schweiz gar nie ratifiziert worden ist. Weil sie nie ratifiziert worden und hier nie in Recht übergegangen ist, wendet das Bundesgericht sie direkt an. Dazu bietet diese neue Konvention Hand; sie erleichtert solche Einflussnahmen zumindest, weil Sie auch in Sachfragen klagbares Recht schaffen wollen.
Das hatten wir bis jetzt nicht. Was ein Souverän entschieden hat, galt in der Schweiz als ein Entscheid des Souveräns und war als solcher nicht anfechtbar. Gemeindebeschlüsse und Kantonsbeschlüsse waren nur anfechtbar, wenn Verfahrensregeln verletzt worden waren. Diese Konvention hier öffnet weiteren Spielraum in den politischen Bereich hinein. Entsprechende Prozesse werden wir erleben. Wir werden erleben, wie die Gemeindeautonomie und insbesondere die Anerkennung des Souveräns Schritt für Schritt auf der Strecke bleiben werden.
Das ist nachvollziehbar, weil diejenigen, die diese Konvention gemacht haben, nie von der föderalistischen Ordnung, wie wir sie kennen, ausgegangen sind. Die Schöpfer der Konvention denken immer von oben nach unten und nicht von unten nach oben. Das wird Konsequenzen haben. Ich sage hier voraus: Man wird sich eines Tages bitter darüber beklagen, dass man sich solch neuem Recht gebeugt hat.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, nicht auf dieses Spielen mit der Gemeindeautonomie einzugehen, unser bewährtes altes Recht zu bewahren, die Souveränität des Bürgers auch in der Gemeinde zu respektieren und auf diese Konvention zu verzichten.