Banga Boris · Nationalrat · 2004-06-07
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-07
Wortprotokoll
Zuerst eine Bemerkung zu Kollege Schmied Walter: Der Gegensatz, den Sie zwischen kleinen Gemeinden und Städten aufgebaut haben, ist so grundfalsch, dass nicht einmal das Gegenteil davon richtig ist. Die Gemeindeautonomie ist im kantonalen Recht geregelt und gilt für den ganzen Kanton und unterscheidet sich höchstens von Kanton zu Kanton.
Dann noch drei, vier Bemerkungen zu Kollege Schlüer - ja, jetzt ist er draussen, aber das macht auch nichts, die Hauptsache ist, es steht im Amtlichen Bulletin -:
1. Sie haben die rhetorische Frage gestellt, warum die Schweiz beitreten soll. Ich habe es in meinem Eintretensreferat gesagt. Unsere sechs Vertreterinnen und Vertreter in der Kammer der Regionen und jener der Gemeinden werden dann in diesen Angelegenheiten mehr Einfluss haben. Es bringt natürlich etwas. Es könnte zum Beispiel irgendeinem Kanton einfallen, einmal die Gemeindeautonomie auszuhebeln. Ich hoffe das nicht, aber das wäre dann ein Mindeststandard.
2. Zu Ihrer Angst vor dem Bundesgericht, mit dem Hinweis auf die Einbürgerungsentscheide: Wir haben zwar, wenn eine Klage gestützt auf Verwaltungsrecht des Bundes erfolgt, eine verwaltungsrechtliche Klage. Aber überall dort, wo es um Massnahmen der Kantone geht, haben wir die staatsrechtliche Beschwerde, und Sie wissen, dass das vorläufig kein Rechtsmittel ist, sondern ein Rechtsbehelf mit einer äusserst kleinen Kognition.
3. Nach Ihrer Auffassung, Kollege Schlüer, sind die Gemeindeautonomie wie auch die Rechte der Bürger gefährdet. Es ist interessant, dass Sie nicht gesagt haben, welche Ziffer dieser Charta zu dieser Gefährdung führen könnte. Sie werden auch nichts finden.
4. Sie reden vom bewährten alten Recht der Gemeindeautonomie. Sie sind von Haus aus Historiker. Sie wissen genau, dass die Gemeindeautonomie noch gar nicht so alt ist und dass die Gemeindeautonomie in den diversen Kantonen sehr verschieden ist. Im Kanton Graubünden können die Gemeinden ein eigenes Baugesetz machen; wenn Sie im zentralistischen Kanton Basel-Landschaft sind, müssen Sie für den Bau eines Hühnerhofes in Liestal eine Baubewilligung einholen. Die Gemeindeautonomie ist also nur innerhalb des kantonalen Rechtes festgelegt. Das wollte ich noch fürs Plenum festhalten.