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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-07

Wortprotokoll

Bei einer rechtlichen Analyse, welche die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei angestellt hat, kam als Ergebnis heraus, dass sich die erwähnte Unterstellung der Immobilienverwalter unter das Geldwäschereigesetz sowohl aus dem Gesetzestext wie aus der bisherigen Rechtspraxis ergibt. Das ist das Prinzip, von dem man jetzt ausgeht.

Die Kontrollstelle war sich aber natürlich trotzdem bewusst, dass diese logische Schlussfolgerung möglicherweise nicht von allen Betroffenen geteilt würde bzw. dass es auch praktische Gründe geben könnte, auf diese Unterstellung zu verzichten. Aus diesem Grund hat die Kontrollstelle ihre Auslegung, ihre Interpretation des Gesetzes in eine Vernehmlassung - ich würde sagen: in eine breite Vernehmlassung - bei den Selbstregulierungsorganisationen und bei den betroffenen Wirtschaftskreisen gegeben. Die Resultate dieser Vernehmlassung sind mittlerweile eingetroffen, und die Kontrollstelle ist daran, die Ergebnisse auszuwerten. In diesem Zusammenhang werden auch die Geldwäschereirisiken in diesem Bereich sowie die mit einer Unterstellung verbundenen administrativen und finanziellen Aufwendungen, die zum Teil eben auch geltend gemacht werden, in die Überlegungen der Kontrollstelle einfliessen.

Gleichzeitig muss sie aber natürlich auch berücksichtigen, dass gerade im Bereich der Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr - wenn es nämlich darum geht, im Auftrag einer Person Gelder an eine Drittperson oder mehrere Drittpersonen weiterzuleiten - die Gefahr des Missbrauchs zu Geldwäschereizwecken als nicht unbedeutend einzustufen ist. Es ist aus diesem Grund nicht einfach, in diesem Bereich die von Natur aus unproblematischen - das ist die grosse Mehrzahl, selbstverständlich - von den potenziell gefährdeten Transaktionen auch systemgerecht und klar zu unterscheiden. Das wird jetzt gemacht, und aufgrund der Resultate der Vernehmlassung und in Berücksichtigung dieser anschliessenden - ich würde sagen: auch lateralen - Überlegungen wird die Kontrollstelle ihre Praxis dann definitiv festlegen und zu gegebener Zeit dann auch veröffentlichen.