Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-06-08
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-08
Wortprotokoll
Ich habe heute Morgen in der Einführung zu den insgesamt 13 Vorlagen zu den Goldreserven das Wesentliche eigentlich bereits gesagt. Bei der Volksinitiative, die vom "Komitee sichere AHV" am 9. Oktober 2002 mit 116 000 Unterschriften eingereicht wurde, geht es eben nicht um die überschüssigen Goldreserven, sondern um die künftigen und periodisch anfallenden Erträge der Nationalbank. Die Initiative schlägt vor, den geltenden Verteilschlüssel - Bund ein Drittel, Kantone zwei Drittel - zu ändern und den Reingewinn der Nationalbank künftig an den AHV-Fonds auszuschütten. Vorbehalten wären gemäss der Initiative vorerst 1 Milliarde Franken für die Kantone, wobei dieser Betrag dann noch an die Inflation gekoppelt werden kann.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung - vor allem deshalb, weil mit ihr die finanzielle Sicherstellung der AHV eben nicht gewährleistet ist und weil sie zudem die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Notenbank gefährden könnte. Die Initianten gehen gemäss ihren Ausführungen in der Kommission von wesentlich höheren Anlageerträgen aus, als sie in der Vergangenheit erzielt wurden.
Ihre Kommission teilte die Bedenken des Bundesrates nur teilweise, lehnte aber die Initiative mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls ab, vor allem deshalb, weil sie Ihnen eben selber einen Gegenvorschlag unterbreiten will. Diesen Gegenvorschlag, der mit 13 zu 9 Stimmen angenommen wurde, möchte ich Ihnen nun kurz erläutern.
Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, die Gewinnausschüttung je zur Hälfte dem Ausgleichsfonds der AHV und den Kantonen zukommen zu lassen. Dieser Vorschlag - wie auch die Volksinitiative - hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und auf die Kantone: Der Bund ginge der Ausschüttung von heute rund 833 Millionen Franken jährlich verlustig; die Kantone erhielten zwar mit dem Gegenvorschlag 417 Millionen Franken weniger, aber sie erhielten immer noch 1,25 Milliarden Franken, vorausgesetzt, dass sich die verteilten Gewinne weiterhin auf rund 2,5 Milliarden Franken im Jahr belaufen. Wenn diese Gewinne ab 2013 tatsächlich auf 1 Milliarde Franken zurückgehen, wie heute gesagt worden ist, ist der Betrag entsprechend tiefer; aber die Initianten sehen auch die Möglichkeit, dass die Gewinne wesentlich höher ausfallen.
Mit der Kosa-Initiative würde der Bund ebenfalls leer ausgehen, d. h., er würde die 833 Millionen Franken, die er heute erhält, eben nicht mehr erhalten. Die Kantone erhielten einen Fixbetrag - 1 Milliarde Franken plus Anpassung an die Inflation -, der Rest entfiele dann auf die AHV. Das wären nach der heutigen Rechnung eben 1,5 Milliarden Franken oder rund 5 Prozent der jährlichen Einnahmen der AHV. Auch der Kommission ist klar, dass mit diesen 5 Prozent die längerfristigen Finanzierungsbedürfnisse der AHV nicht gedeckt werden, aber immerhin sind 5 Prozent nicht nichts.
Der Bundesrat lehnt auch den Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit ab, weil er weiterhin die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet sieht. Aber es sind natürlich vor allem auch die Mindereinnahmen von 833 Millionen Franken, die ihm Sorgen bereiten; wir haben es vorhin bereits von unserem Finanzminister gehört.
Wichtig ist noch zu wissen, dass der Präsident des Initiativkomitees, Kollege Rechsteiner-Basel, in Aussicht gestellt hat, die Initiative allenfalls zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag in der von der Kommissionsmehrheit gutgeheissenen Form in beiden Räten angenommen wird.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, auf die Vorlage 2 einzutreten - auf die Volksinitiative müssen wir ja obligatorisch eintreten -, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Mit dieser Vorgabe ist es logisch, dass dann bei der Stichfrage der Gegenvorschlag der Volksinitiative vorzuziehen ist.