Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2004-06-08
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-08
Wortprotokoll
Ich habe gewisse Sympathien für die Anliegen der Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV". Es ist für unsere Generation eine der grossen Herausforderungen, die AHV langfristig zu sichern. Mit der Ablehnung der 11. AHV-Revision durch das Volk am 16. Mai dieses Jahres sind wir dieser Zielsetzung leider nicht näher gekommen - im Gegenteil. Die Frage ist, ob diese Volksinitiative hier eine Alternative für die Sicherung unseres wichtigsten Sozialwerkes darstellt. Meine Einschätzung: leider nein!
So oder so werden wir nicht darum herumkommen, uns die Frage der Anpassung des Rentenalters von Mann und Frau nochmals zu stellen. Insbesondere dürfte die Flexibilisierung des Rentenalters im Vordergrund stehen, was eine Erhöhung des Rentenalters nicht ausschliesst.
Andererseits hilft eine Umlagerung von 50 Prozent der ausgeschütteten Nationalbankgewinne. Das gibt einen Beitrag an die Kosten der AHV, ohne dass die Staatsquote erhöht werden muss. Nachdem das Steuerpaket abgelehnt worden ist, scheint mir dies absolut vertretbar zu sein. Bei Annahme des Steuerpakets hätte meine Analyse etwas anders aussehen können.
Die Fragen, die wir jetzt zu beantworten haben, sind, welcher Betrag an die AHV und welcher Betrag an die Kantone geht und auf welche Art und Weise diese Mittel fliessen, ob direkt in den AHV-Fonds oder über einen Ausgleichsfonds. Der Vorteil der Volksinitiative ist für die Kantone, dass sie einen einigermassen klar kalkulierbaren Betrag erhalten - teuerungsbereinigt jedes Jahr denselben Betrag -, sofern überhaupt ein Gewinn erwirtschaftet wird. Der Nachteil für die Kantone liegt andererseits darin, dass dieser Geldbetrag deutlich hinter den heutigen Beiträgen zurückliegt. Es stellt sich hier die Frage nach der Taube auf dem Dach oder dem Spatz in der Hand.
Der Hauptvorteil des Gegenvorschlages gegenüber der Initiative besteht darin, dass die Gewinne in einen rechtlich selbstständigen Ausgleichsfonds gehen, der auch eine gewisse Glättung der Ausschüttungen vornimmt. Damit wird der politische Druck auf Ausschüttungen aus Gewinnen der Nationalbank entschärft. Die Unabhängigkeit der Nationalbank bleibt klar erhalten, vor allem auch, weil es die Leitungsgremien der Bank sind, die bestimmen, welche Beträge als Rückstellung in der Buchhaltung bleiben, welcher Gewinn ausgewiesen wird und welcher Gewinn in diesem Sinne ausschüttbar ist.
Ich bitte Sie, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen.