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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-06-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Nach dem Nein von Volk und Ständen zur Gold-Initiative und nach dem gleichzeitigen Nein zum Gegenvorschlag hatten wir damals nichts entschieden. Somit beschäftigen wir uns nochmals mit diesem bedeutenden Teil der Goldreserven unserer Nationalbank, den wir für Währungszwecke nicht mehr benötigen.

Die Minderheit I (Spuhler) will einmal mehr, wie damals - obwohl das Volk dies nicht wollte -, den gesamten Erlös der AHV übergeben. Dies, obschon auch die SVP weiss - das sollte eigentlich auch die SP wissen -, dass damit die anstehenden Probleme der AHV nicht nachhaltig gelöst werden.

Wir sind nun mit verschiedensten Anträgen konfrontiert und stellen fest, dass wir alle Ideen hätten, wie wir diese von der Nationalbank ausgeschütteten Gelder verwenden könnten. Doch vergessen offenbar die Anführer gewisser Minoritäten, dass wir mit dieser Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung die freien Aktiven in ihrer Substanz erhalten wollen. Wir hatten uns damals schon gegen eine Vorlage gewehrt, die dem Bundesrat inhaltliche Vorgaben machen [PAGE 959] würde. Wir wollen à tout prix verhindern, dass es zu Interessenkonflikten zwischen der Führung der Geld- und Währungspolitik einerseits und der Vermögensverwaltung andererseits kommt. Daher begrüssen wir auch die Schaffung eines Fonds. Die realen Vermögenserträge sollen gemäss geltendem Verteilschlüssel der Verfassung zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zufliessen.

Wir hatten damals sowohl in der Kommission als auch hier jede politische Verknüpfung oder Auflage für den Bund und die Kantone vermeiden wollen. Daher unterstützen auch wir, die Vertreter der Minderheit VI, primär die Minderheit II, welche den Bundesbeschluss gemäss Bundesrat umsetzen will. Herr Bührer hat Ihnen dazu klare Ausführungen gemacht und die Beweggründe erläutert. Sollte die Minderheit II in diesem Ratssaal jedoch angesichts der verschiedensten Anträge nicht obsiegen, schlagen wir Ihnen mit dem Antrag der Minderheit VI im Sinne eines Eventualantrages vor, in Absatz 2 festzulegen, dass Auflagen ausschliesslich dem Bundesrat für den ihm verfassungsrechtlich zustehenden Teil gemacht werden. Grundsätzlich lehnen wir zwar eine Verknüpfung ab; sollte jedoch eine geschaffen werden, so wollen wir klar, dass mindestens am Verteilschlüssel nichts geändert wird.

Daher schlägt Ihnen die Minderheit VI vor, dass der Anteil des Bundes - und zwar ausschliesslich jener, der ihm auch verfassungsrechtlich zusteht - während 30 Jahren dem Ausgleichsfonds der AHV gutgeschrieben wird. Wir lehnen jedoch jede Zweckverwendung für die Kantone ab. Die Kantone bieten dank ihrer Nähe zum Volk Gewähr für einen haushälterischen Umgang mit den Mitteln. Den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten können wir nicht Rechnung tragen. Jeder Kanton soll für sich entscheiden können, wie er diese Mittel einsetzen will; es steht uns nicht an, den Kantonen den Verwendungszweck der Gelder vorzuschreiben, wie dies zum Beispiel die Minderheit V verlangt.

Deshalb schlägt Ihnen die Minderheit VI als Eventualantrag für den Fall der Ablehnung der Minderheit II vor, dass Sie lediglich die Zweckbestimmung der Mittel für den Anteil des Bundes festlegen. Diese Haltung ist deckungsgleich mit meinem damaligen Antrag - dem Antrag der damaligen Minderheit I - in der Differenzbereinigung im Frühjahr 2002, der in der Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag zur Gold-Initiative obsiegte: Den Kantonen wurde weiterhin - damals war es eine Frist von 30 Jahren - ein Anrecht auf zwei Drittel eingeräumt. Wir gaben damals schon diese Absichtserklärung ab. Im Grundsatz gilt es daher nichts zu ändern. Nach dem doppelten Nein darf es nicht bei der damaligen Absichtserklärung bleiben. Wir überlassen den Kantonen jene Mittel, die ihnen aufgrund der Verfassung zustehen. Sie kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung und werden ihre Akzente setzen. Es macht schliesslich auch aus gesellschaftspolitischen Überlegungen heraus kaum Sinn - das habe ich schon damals mehrfach betont -, alles in die Altersvorsorge zu stecken, denn wir werden in Zukunft auch andere Probleme bewältigen müssen.

Ich bitte Sie daher, die Minderheit II zu unterstützen. Sollte diese keine Mehrheit finden, beantrage ich Ihnen - auch aus föderalistischen und nicht nur aus verfassungsrechtlichen Überlegungen heraus -, der Minderheit VI zuzustimmen.