Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2004-06-08
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-08
Wortprotokoll
Heute schlägt die Stunde für die AHV. Nach der Ablehnung des Steuerpakets scheint es, dass in diesem Land wieder Vernunft einkehrt und dass man sich parteiübergreifend für die Stärkung unseres wichtigsten Sozialwerkes zusammenrauft. Bevor man Steuern senkt, so die Botschaft des Volkes vom 16. Mai, soll man die offenen Rechnungen bezahlen und seine gesetzlichen Pflichten mit den effektiv verfügbaren Mitteln erfüllen.
Diese Mittel sind bei der Nationalbank vorhanden. Das war wohl auch die Botschaft des Volkes, als es die Erhöhung der Mehrwertsteuer ablehnte. Zu diesen Mitteln der Nationalbank werden wir heute und morgen Beschlüsse fassen. Diese Mittel rühren aus einem Vermögen, das während Jahrzehnten aufgebaut und stetig aufgestockt wurde, bis sich ein Bruttovermögen von 122 Milliarden Franken angehäuft hat - ein Vermögen, welches Sie bei keiner [PAGE 950] europäischen Nationalbank irgendwo finden, auch nicht in den OECD-Ländern: Keine Nationalbank braucht ein Vermögen in dieser Höhe.
Deshalb: Was gibt es Vornehmeres, als die Erträge aus diesem Vermögen und die überschüssigen Goldreserven für die AHV, für das Werk der Solidarität, zugunsten der Betagten, der Witwen und der Waisen einzusetzen? Das Gold, über das wir nun zuerst befinden werden, wird auch nicht auf einen Schlag verteilt, sondern nur der reale Zinsertrag wird verteilt. Es ist also nicht möglich, dass aus diesen Zuwendungen eine neue Leistungsexplosion herrührt, wie dies vielleicht von der Rechten befürchtet wird. Die beiden Vorlagen betreffend das Gold und die Nationalbankgewinne ergänzen sich vielmehr und müssen einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Das Gold führt in den nächsten Jahren zu zusätzlichen AHV-Einnahmen zwischen 300 und 350 Millionen Franken, während der neue Gewinnverteilungsschlüssel, den Ihnen die Mehrheit beantragt, zu einer weiteren Aufstockung der AHV-Einnahmen um rund 1 bis 1,5 Milliarden Franken führen wird. Auch die Kantone - das sieht man bei einer Gesamtbetrachtung - gehen mitnichten leer aus. Sie kommen auch auf Zuwendungen zwischen 1,2 und 1,5 Milliarden Franken, also auf wesentlich mehr, als sie in der Vergangenheit erhalten haben.
Mit einer solchen Verteilung der Nationalbankgewinne können wir den Generationenvertrag stärken. Wir können aber auch die junge Generation entlasten und der älteren Generation die von vielen als gefährdet empfundene Leistungssicherheit wieder garantieren. Namentlich der Aufschub der Erhöhung der Mehrwertsteuer und die schwächere Anhebung werden die ganze Bevölkerung entlasten. Es handelt sich deshalb nicht einfach nur um Geschenke an die Alten und an die Witwen und Waisen, sondern weil die junge Generation weniger zahlen muss, erfährt auch sie eine Begünstigung.
Der Erhalt einer sicheren, effizienten und leistungsfähigen AHV ist so möglich. Er ist von übergeordnetem Interesse. Dies gilt ganz besonders, wenn wir uns vor Augen halten, dass die zweite Säule in erhebliche Schwierigkeiten geraten ist. Wir haben dort Anlagenot, tiefe Zinsen und sehr hohe Verwaltungskosten mit einem immer schlechteren Preis-Leistungs-Verhältnis. Deshalb sagen wir Ja zu zwei Dritteln des Goldes für die AHV und einem Drittel für die Kantone. Die guten AHV-Leistungen entlasten direkt und indirekt auch Bund und Kantone, sie fördern den Zusammenhalt des Landes, aber sie schützen auch die Bevölkerung vor dem Fall in die Fürsorge und ersparen dem Staat hohe Kosten für Fürsorge- und Ergänzungsleistungen.
Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und in beiden Geschäften ihre Anträge zu unterstützen.