Studer Heiner · Nationalrat · 2004-06-08
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2004-06-08
Wortprotokoll
Die Zeiten ändern sich auch in diesem Rat sehr rasch. Der frühere LdU-Nationalrat Hansjürg Weder hat mir ein Postulat der damaligen LdU/EVP-Fraktion übermittelt, das vor zehn Jahren eingereicht wurde - das ist noch nicht lange her -; da machte diese Fraktion einen Vorschlag, was mit den Goldreserven zu tun sei. Der damalige Bundesrat hat am 13. März 1995 zu diesem Begehren gesagt: "Heute die Goldbestände der Nationalbank zu veräussern, um damit Gewinne an die öffentliche Hand abzuführen, käme in den Augen des Bundesrates einem leichtsinnigen Verschleudern des schweizerischen 'Familiensilbers' gleich." Wenn man in jene Zeit zurückginge, würde man auf den Gedanken stossen, wir wären fleissig daran, die letzten Reserven, die wir haben, zu verschleudern.
Wahrscheinlich würde man das heute nicht mehr so drastisch ausdrücken, aber wir müssen trotzdem aufpassen: [PAGE 953] Was machen wir mit den gewaltigen Mitteln, die hier vorhanden sind? Es besteht nämlich ein Risiko, dass wir diese Mittel verschleudern - auch wenn es nicht das "Familiensilber" ist. Deshalb müssen wir aufpassen, was wir entscheiden. Es muss aus der Sicht der EVP/EDU-Fraktion ein Entscheid sein, der nachhaltige Wirkung hat. Wenn hier Kollege Rechsteiner sagt: "Heute ist der Tag der AHV", dann ist das aus seiner Sicht verständlich; aber es ist kein nachhaltiger Entscheid, wenn Sie entscheiden, diese Mittel für die AHV einzusetzen. Es wurde von anderen Sprechenden schon gesagt, dass das ja im Moment nur einen kleinen Teil der Probleme der AHV lösen würde - aber ganz sicher nicht nachhaltig. Wenn wir aber diese Mittel für andere Projekte einsetzen, die auch wichtig sind und zu unserem Auftrag gehören, ist das aus der Sicht unserer Fraktion auch keine nachhaltige Lösung.
Wir sind deshalb als Fraktion der Auffassung, dass wir uns zuerst einmal an das halten, was die Verfassung will: zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund. Wenn wir Freiraum für unser politisches Handeln wollen, dann sollten wir endlich, endlich Schulden abbauen und nicht nur davon sprechen. Deshalb haben wir auch einen Antrag eingereicht, der an und für sich auf dem Antrag der Minderheit V basiert, aber doch etwas Wesentliches verändert.
Wir sollten sehen, dass seit der Abstimmung vom 16. Mai dieses Jahres die Kantone zu Recht hellhörig sind, wenn man ihnen einerseits Rechte wegnimmt und ihnen dann aber auch noch sagt, was sie wie zu tun haben. Deshalb halten wir es für richtig, festzuhalten, dass der Anteil des Bundes für Schuldenabbau verwendet wird und dass wir erhoffen und erwarten, dass die Kantone - alle kantonalen Behörden und Parlamente - auch so entscheiden und ihre zwei Drittel für den Schuldenabbau verwenden. Es ist aber nicht Sache des Bundes, das den Kantonen durch unsere Entscheide vorzuschreiben.
In diesem Fragenbereich, in dem wir sind, gibt es in diesem Rat und im Ständerat unterschiedlichste Interessenlagen. Wir gehen davon aus, dass ein Entscheid, der hier grosse Chancen hat, eine Mehrheit zu haben, nämlich der Entscheid, die AHV zu berücksichtigen - und zwar zu einem erheblichen Teil zu berücksichtigen -, im Ständerat zu Recht kaum eine Chance haben wird. Wenn wir versuchen wollen, möglichst eine Konsenslösung zu finden, dann hätten wir mit der von mir vorgeschlagenen Variante - Aufteilung in einen Drittel und in zwei Drittel; den Bundesanteil für die Schuldensanierung - wahrscheinlich die grösstmögliche Chance, möglichst rasch mit dem Ständerat zusammen zu einem Resultat zu kommen.