Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-09
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-09
Wortprotokoll
Der Sprecher der SVP-Fraktion hat es gesagt: Der Vorstoss ist schon etwas älter, er liegt schon einige Zeit zurück. Seither ist natürlich schon vieles passiert. Seit der Einreichung der Vorstösse ist namentlich der Einnahmeneinbruch im Fiskalbereich bestätigt worden - leider, muss ich sagen. Wir müssen davon ausgehen, dass jetzt doch nachhaltig strukturelle Einnahmen in der Höhe von 2 bis 3 Milliarden Franken ausfallen werden. Das wird sich auch in der unmittelbaren Zukunft so fortsetzen. Wir hatten in den letzten beiden Jahren eine deutlich schlechtere Wirtschaftsentwicklung, die sich insbesondere auch im Bereich der Fiskaleinnahmen manifestiert hat. Wir hatten dann aber durchaus auch die Reaktion des Bundesrates mit dem Entlastungsprogramm 2003, das er im letzten Jahr präsentiert hat und das Sie dann bewilligt haben. Das beinhaltet immerhin eine Dimension von gut 3 Milliarden Franken. Wir haben seit Dezember 2003 klar gemacht, dass die strukturellen Defizite nicht beseitigt sind und dass deshalb ein weiteres Programm, das Entlastungsprogramm 2004, erforderlich sein wird.
In diesen Tagen ist der Bundesrat daran, sich materiell mit diesem Programm zu befassen. Aber Sie sehen, wie sich die Ereignisse manchmal überschlagen: Sie haben mit Ihren Entscheiden von heute Morgen, vor 20 Minuten, möglicherweise auch wiederum massiv zur Veränderung dieser Ausgangssituation beigetragen, indem sie dem Bundeshaushalt mit zwei Entscheidungen 1 Milliarde Franken entzogen haben. Dieser Betrag muss nun zusätzlich auch wieder in die Planung mit einbezogen werden. Wenn man das nicht mit Steuererhöhungen auffangen will - wie es Ihr Wille ist -, muss man es kompensieren. Derzeit sind wir daran, Kompensationsmöglichkeiten zu suchen. Es gibt bestimmte Bereiche in der Bundesverwaltung, deren Beitrag an das Entlastungsprogramm 2004 mit grossen Opfern verbunden sein wird; es hat aber andere Bereiche, die bis jetzt eher noch etwas verschont geblieben sind, und dazu gehört unter anderem auch die Landwirtschaft. Da werden wir halt vermutlich jetzt dann neue Überlegungen machen müssen.
Die allgemeinen Aussagen in der Antwort des Bundesrates, die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation galten, sind nach wie vor gültig. Ich glaube, wir haben mit dem Entlastungsprogramm 2003 rasch gehandelt, und wir handeln auch jetzt rasch. Aber wir handeln nicht mit dringlichem Recht, sondern wir wollen das Entlastungsprogramm 2004 in Übereinstimmung mit den Kantonen und in der Partnerschaft mit unseren Verbänden erarbeiten. Im Herbst wollen wir Ihnen eine Botschaft präsentieren und Ihnen dadurch selbstverständlich die parlamentarische Mitsprache ermöglichen.
Es besteht derzeit im Hinblick auf das Ende der Legislatur, also auf das Jahr 2007, eine Finanzierungslücke von 1,8 Milliarden Franken. Wir werden in diesem Entlastungsprogramm 2004 deshalb erstens gezielte Kürzungen vornehmen. Zweitens werden wir aber auch Systemreformen angehen. Bei der IV ist dieser Prozess bereits eingeleitet. Zudem werden wir eine Aufgabenverzichtplanung einschliessen. Wir haben insbesondere bei der IV - das wissen wir alle - einen hohen Sanierungsbedarf.
Was die Forderung in Bezug auf die Prämissen, auf die Annahmen für das Budget, betrifft, so kann ich Herrn Zuppiger versichern, dass wir daran arbeiten. Wir haben in diesen Tagen auch noch einmal die Einnahmen überprüft, wie sie sich für das nächste Jahr ergeben könnten; dies zusammen mit den verschiedenen Instituten, zum Teil auch solchen des Bundes - Stichwort: Seco -, welche diese Kennziffern laufend erarbeiten. Wir haben auch den K-Faktor noch einmal überprüft. Wir sind dabei, den Abbaupfad und die Handlungsspielräume aus dem Finanzhaushaltgesetz abzuchecken. Wir werden alle diese Prämissen für das Entlastungsprogramm in aller Sorgfalt nochmals prüfen; dies mit dem Ziel, nicht - infolge schwieriger Prognosen - von der Wirklichkeit im negativen Sinne eingeholt zu werden.
Ich werde mir auch Überlegungen in Bezug auf die Einführung einer Vollkostenrechnung beim Bund machen. Ich bin noch nicht so weit, dass ich diese Frage hier bereits verbindlich beantworten könnte; aber ich kann signalisieren, dass auch ich mir diese Frage gestellt habe.
Was die Einhaltung der Schuldenbremse anbetrifft, so möchte ich die Empfehlung selbstverständlich entgegennehmen. Die Schuldenbremse ist in unserer Verfassung und im Finanzhaushaltgesetz fixiert. Damit ist sie eine Handlungsrichtlinie, die Verfassungs- und Gesetzescharakter hat. Aber es ist nicht nur der Bundesrat, der die Schuldenbremse einhalten muss, sondern es sind vor allem auch Sie, die die Schuldenbremse einhalten müssen: Durch Ihre Entscheidungen sagen Sie am Ende, unter dem Strich der Finanzrechnung, ob man die Schuldenbremse einhalten kann oder nicht. Es muss eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und dem Parlament geben. Ich stelle fest, dass wir da noch üben müssen. Da müssen wir noch Fortschritte machen. Ich bin der Überzeugung, dass es mit einem Entlastungsprogramm gelingen wird, den Haushalt auf Ende dieser Legislatur ins Gleichgewicht zu bringen. Das ist ja letztlich das Ziel der Schuldenbremse.
In diesem Sinne hoffe ich, mit diesen ergänzenden Ausführungen Herrn Zuppiger, den Sprecher, und die SVP-Fraktion als Interpellantin befriedigt zu haben.
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