Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2000-06-07
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-07
Wortprotokoll
Bevor die Kommissionssprecher und Herr Bundesrat Deiss Stellung nehmen, unterbreite ich Ihnen das Abstimmungsverfahren, welches Sie nachher noch schriftlich ausgeteilt erhalten werden.
Wir behandeln zuerst den Bundesbeschluss 1 über Beitrittsverhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union. Als Erstes stimmen wir über Eintreten oder Nichteintreten ab. Nachher bereinigen wir die Artikel 1 bis 3 sowie 3bis gemeinsam. Den Artikel 4 bereinigen wir separat.
Zu diesen Artikeln gibt es in der Tat sieben Konzepte. Wir werden wie folgt vorgehen:
1. Abstimmung: Wir stellen den Antrag der Mehrheit dem Antrag der Minderheit II gegenüber, welcher eine Ergänzung zum Antrag der Mehrheit ist.
2. Abstimmung: Den obsiegenden Antrag stellen wir dem Antrag der liberalen Fraktion gegenüber.
3. Abstimmung: Wenn der Antrag der Mehrheit gegen den Antrag der liberalen Fraktion unterliegen sollte, käme nachher der Eventualantrag Nabholz zur Abstimmung.
4. Abstimmung: Den obsiegenden Antrag der dritten Abstimmung stellen wir dem Antrag der CVP-Fraktion gegenüber.
5. Abstimmung: Wenn der Antrag der CVP-Fraktion unterliegen würde, stellen wir den obsiegenden Antrag dem Eventualantrag Wasserfallen gegenüber.
6. Abstimmung: Den obsiegenden Antrag stellen wir dem Entwurf des Bundesrates gegenüber.
7. Abstimmung: Schlussendlich stellen wir den obsiegenden Antrag dem Antrag der Minderheit I gegenüber.
Damit hätten wir dann die Artikel 1 bis 3 und 3bis erledigt.
Nachher folgt die separate Abstimmung über Artikel 4. Wir stellen den Antrag der Mehrheit dem Antrag der Minderheit I gegenüber. Der Antrag Mörgeli ist zurückgezogen worden, weil er sich mit dem Antrag der Minderheit I deckt.
Am Schluss folgt die Gesamtabstimmung.
Danach kommt der Bundesbeschluss 2 über die Volksinitiative "Ja zu Europa!". Eintreten ist dort, wie Sie wissen, obligatorisch. Wir bereinigen in einer ersten Abstimmung den Gegenvorschlag und stellen den Antrag der Minderheit I dem Antrag Theiler gegenüber. Diese Abstimmung ist gemäss Artikel 27 Absatz 3bis GVG als Eventualabstimmung zu sehen, je nachdem, wie die letzte Abstimmung ausfällt.
Nachher folgt die Abstimmung zu Artikel 2. Wir stellen den Antrag der Mehrheit dem Antrag der Minderheit II gegenüber. Falls Sie die Empfehlung auf Annahme durchsetzen können, entfällt der Gegenvorschlag automatisch.
Zuletzt stellen wir den Antrag der Minderheit II dem Resultat der Bereinigung des Gegenvorschlages gegenüber.
Nachher erfolgt die Gesamtabstimmung.
Sie sind mit diesem Vorgehen einverstanden.