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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-10

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-10

Wortprotokoll

In den Sechzigerjahren wurde Sondermüll eben noch sorglos entsorgt, zuerst in den Rhein gekippt, später in Kiesgruben; es gab keine umweltgerechten Behandlungsmethoden. Deswegen stellte die Tongrube von Bonfol als Deponiestandort aus damaliger Sicht einen wesentlichen Fortschritt dar, obschon jedem klar war, dass die aus den zerplatzten Fässern tretenden Flüssigkeiten nicht harmlos sein konnten. Die effektive Gefährlichkeit der Abfälle kannten aber wohl nur die Chemiebetriebe selber.

Bereits wenige Jahre nach der Schliessung der Deponie, im Jahre 1976, füllte sich die Grube mit Regenwasser, und das kontaminierte Deponiewasser gefährdete die Umgebung, sodass eine Sanierung nötig wurde. Zwar verhindern die seither getroffenen Sicherungsmassnahmen heute eine akute Gefährdung der Trinkwasserversorgung, aber die über 100 000 Tonnen Chemieabfälle werden durch natürliche Prozesse kaum abgebaut, und via Kläranlage können jährlich weit weniger als ein Promille der abgelagerten Schadstoffe eliminiert werden.

Aus diesem Grunde verlangt die Altlastenverordnung für solche Extremfälle eine definitive Lösung, nämlich die Totalsanierung. Diese wird von der Betreiberin der Deponie, der Basler Chemischen Industrie, nach zähen Verhandlungen mit Behörden und Umweltverbänden nun auch akzeptiert. Die Totalsanierung einer Sondermülldeponie von diesem gigantischen Ausmass stellt höchste Ansprüche an alle Beteiligten. Das Buwal wird die Behörden des Kantons Jura im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen und seiner personellen Möglichkeiten weiterhin unterstützen. Wir erwarten aber auch von allen Beteiligten eine offene und ehrliche Kommunikation.

Nun haben Sie gesagt, die zentrale Frage sei natürlich die der Kosten. Bei einem Projekt mit Kosten von nahezu 300 Millionen Franken stellt sich die Frage nach der Kostenverteilung. Laut Umweltschutzgesetz müssen in erster Linie diejenigen die Sanierungskosten tragen, die durch ihr Verhalten die Belastung verursacht haben, und das ist in diesem Falle die Basler Chemische Industrie als Deponiebetreiberin, aber auch als hauptsächliche Lieferantin der Sonderabfälle. Möglicherweise - das ist bereits eine Schwierigkeit - könnten auch noch weitere Abfalllieferanten in die Pflicht genommen werden, sei es direkt oder sei es regressweise durch die Industrie. Das Gesetz zählt aber auch den Grundeigentümer zum Verursacherkreis, unter anderem dann, wenn er von der Belastung Kenntnis hatte. Sein Anteil ist im Einzelfall festzulegen. In der Regel ist er gering. Die in der Presse erwähnten 10 bis 30 Prozent für den blossen Grundeigentümer sind die Bandbreite in jenen Fällen, wo diese Regel bisher angewendet wurde, und die sind nicht präjudiziell für diesen ganz besonderen und gigantischen Fall. Die Verteilung der Sanierungskosten kann auch in einer Vereinbarung zwischen allen Beteiligten geregelt werden - ein Weg, der heute sehr oft beschritten wird und der auch hier beschritten werden sollte.

Der Kanton Jura ist der Auffassung, die Kostenfrage für die Sanierung sei im "accord-cadre" vom 17. Oktober 2000 geregelt, das heisst, weder der Kanton noch die Gemeinde Bonfol hätten Kosten zu tragen. Die Basler Chemische Industrie beabsichtigt nun, nach Vorliegen des Sanierungsprojektes die Kostenverteilung einvernehmlich mit den Verursachern auszuhandeln.

Schauen Sie auch noch die zeitlichen Dimensionen an. Der Entscheid des Kantons Jura über das eingereichte Sanierungsprojekt sollte Mitte dieses Jahres gefällt werden. Nächstes Jahr, also 2005, soll das Bauausführungsprojekt [PAGE 1021] erstellt und bewilligt werden. In den Jahren 2006/07 soll die Sanierung vorbereitet werden. Dazu braucht es auch eine Baustelleneinrichtung, den Aufbau der Infrastruktur. Erst in den Jahren 2008 bis 2012 soll die eigentliche Sanierung durchgeführt werden.