Graf Maya · Nationalrat · 2004-06-10
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Im Oktober 2000 unterzeichneten die Basler Chemiekonzerne Novartis, Hoffmann-La Roche, Ciba SC, Clariant und die Säurefabrik Schweizerhalle, zusammengeschlossen in der einfachen Gesellschaft Basler Chemische Industrie - wir bezeichnen sie kurz BCI -, unter grossem öffentlichen Druck mit dem Kanton Jura eine Konvention über die Totalsanierung der Chemiemülldeponie im jurassischen Bonfol. Diese Chemiemülldeponie umfasst 114 000 Tonnen Chemiemüll, die von 1961 bis 1976 in einer Tongrube von der BCI abgelagert worden sind. Sie sollte nach der Konvention ausgehoben und umweltgerecht entsorgt werden. Doch zwei Jahre später stellte die BCI die Finanzierung ihres eigenen Sanierungsprojektes überraschend infrage. Seither schwebt die Kostenfrage wie ein Damoklesschwert über Bonfol. Dies könnte diese zwingend notwendige Totalsanierung empfindlich stören und unnötigerweise verzögern.
Das war der Grund, warum ich im November 2002 eine Interpellation zur Mülldeponie Bonfol eingereicht habe. Die Beantwortung durch den Bundesrat hat in vielen Fällen Klarheit gebracht - dafür möchte ich mich auch bedanken -, aber nicht in der zentralen Frage der Kosten. Aus der Antwort des Bundesrates geht zwar hervor, dass die kleine jurassische Grenzgemeinde Bonfol, auf deren Boden eben die Deponie betrieben wird, die Risiken zu jenem Zeitpunkt nicht beurteilen konnte und dass Bonfol also nicht als Verursacherin des Problems zur Kasse gebeten werde kann. Dies ist zwar eine klare Aussage, es ist aber nicht verständlich, warum der Bundesrat die Gemeinde Bonfol im Falle der Zahlungsunfähigkeit der öffentlichen Hand von der Kostenpflicht nicht ganz ausgeschlossen hat; er hätte so den Finanzierungsstreit beendet.
Das ist auch der Grund, warum die Antwort für mich nur teilweise befriedigend ist. Denn es ist klar: Am Verursacherprinzip darf nicht gerüttelt werden. Die BCI soll nicht nur von Verantwortung sprechen, sondern auch die finanziellen Konsequenzen ihrer Verantwortung als Verursacherin respektive als Chemiemüllproduzentin und als Deponiebetreiberin tragen.
In der Zwischenzeit - Sie haben vielleicht davon gehört - hat die Basler Chemie nun endlich, es war im letzten Dezember, ein Sanierungsprojekt eingereicht. Doch dieses ist auch nach einem Gutachten des Collectif Bonfol - es hat es im Mai der Presse vorgestellt - nicht auf dem Stand der Technik und ungenügend. Das Sanierungsprojekt hält nicht einmal die gesetzlichen Minimalanforderungen ein in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Luftreinhalte- und Altlastenverordnung.
Es handelt sich also um schwere Mängel im Sanierungsprojekt, die, so müsste man meinen, renommierten Weltkonzernen wie jenen der Basler Chemie eigentlich nicht passieren dürften. [PAGE 1020]
So stellt sich hier die Frage, Herr Bundesrat, ob es sich hier tatsächlich nur um ein schlechtes Projekt handelt, das vorgestellt wurde, oder ob es auch um die Strategie geht, das Projekt absichtlich zu verzögern.
Dass es nicht unbegründet ist, von der Möglichkeit einer Verzögerungstaktik auszugehen, zeigt sich auch bei der Diskussion über die Chemiemülldeponie in der Region Basel: Auch dort geht es nicht vorwärts, und die Untersuchungen, z. B. die Untersuchung des Grundwassers durch die chemische Industrie selbst, waren ungenügend. Die Sanierung ist also dringend. Dass nicht auf Zeit gespielt werden darf, weder in der Region Basel noch im jurassischen Bonfol, ist klar.
Ich bitte darum den Bundesrat, anschliessend zum Sanierungsprojekt Stellung zu nehmen. Ich möchte ihm noch zwei konkrete Fragen dazu stellen - wenn er mir zuhört. - Danke!
Was meint der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass das von den Firmen der Basler Chemischen Industrie eingereichte Sanierungsprojekt nicht dem Stand der Technik bei der Sanierung von Altlasten entspricht? Die Experten des Collectif Bonfol haben in ihrem Gutachten, das hier aufliegt, festgestellt, dass das Sanierungsprojekt verschiedene gesetzliche Minimalanforderungen bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Luftreinhalte- und Altlastenverordnung nicht einhält. Wie verhält sich der Bundesrat zu diesem Faktum? Wie nimmt er dazu Stellung?