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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-10

Wortprotokoll

Zwischen den beiden Räten sind Differenzen entstanden. Ihre vorberatende Kommission schliesst sich in allen Teilen dem Ständerat an. Zwischen den beiden Räten gibt es eigentlich drei Gruppen von Differenzen:

1. Es sind rein redaktionelle Bereinigungen, denen wir selbstverständlich zustimmen können.

2. Es sind in der Zwischenzeit, während der Beratungen, neue Vorschriften entstanden. Deshalb braucht es Anpassungen von Gesetzen, die in anderem Zusammenhang in der jüngsten Zeit geändert worden sind und die nun auch dem Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft Rechnung tragen müssen. Es ist also eine automatische Anpassung anderer Gesetze. Wir haben hier nichts beizufügen.

3. Wir haben uns erlaubt, in die ständerätliche Kommission eine Änderung einzubringen. Das ist die Aufhebung des Eheverbotes bei Stiefverhältnissen in Artikel 95 und in Artikel 105 ZGB. Wir haben uns das aus zwei Gründen erlaubt: Erstens würde die Ehe gegenüber der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft diskriminiert, weil dort eine eingetragene Partnerschaft zwischen einem Stiefelternteil und einem Stiefkind möglich ist, währenddem es bei der Ehe ein Ungültigkeitsgrund ist. Zweitens haben beide Räte und der Bundesrat die damalige Motion Janiak 02.3479 einhellig gutgeheissen. Deshalb haben wir uns erlaubt, dies einzubringen, und zwar ohne Vernehmlassungsverfahren. Der Ständerat hat dem zugestimmt, und auch Ihre Kommission stimmt dem zu.

Ich bitte Sie, diese Differenzen hier im Sinne des Ständerates zu bereinigen. Der Bundesrat ist damit einverstanden.