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Waber Christian · Nationalrat · 2000-06-08

Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-06-08

Wortprotokoll

Die KMU in der Schweiz sind tragende Pfeiler unserer Wirtschaft. Das beweist auch die Tatsache, dass in den vergangenen zwei Jahren 18 Vorstösse eingereicht worden sind, die die KMU betreffen. Dies veranlasste den Bundesrat dazu, am 3. November 1999 einen Bericht herauszugeben, der über die Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung der KMU Auskunft gibt.

Zur administrativen Entlastung der KMU: Bei der Zollabfertigung hat man grosse Fortschritte erzielt, indem die Vernetzung mit dem Zollcomputer für jeden, der in seinem Büro einen Computer hat, jederzeit möglich ist. Das zeigt die [PAGE 601] Tatsache, dass die Zahlen sehr stark angestiegen sind. Heute werden 65 Prozent aller Importe über die Vernetzung mit dem zentralen Zollcomputer abgefertigt, hingegen nur 5 Prozent aller Exporte. Diesbezüglich besteht ein sehr grosser Handlungsbedarf, auch bezüglich Aufklärung und der Möglichkeiten, die geboten werden. Bei der Exportkontrolle und dem Recht für Handelsreisende sind Gesetzesrevisionen im Gang, mit dem Ziel, dass viel weniger Bewilligungen gerade für den Export und den Handel mit dem Ausland nötig sind.

Am 22. Dezember 1998 wurde ein von der Administration unabhängiges KMU-Forum gegründet. Dieses Forum hat zum Ziel, dass alle Massnahmen, die die KMU betreffen, überprüft werden, und zwar auch in der Praxis.

Es besteht seit kurzem ein KMU-Verträglichkeitstest, der auch in der Praxis überprüft wird und folgendes Ziel beinhaltet: Es muss viel weniger administrativen Aufwand geben. Die KMU haben heute noch einen viel zu grossen administrativen Aufwand zu bewältigen. Es wird ebenfalls überprüft, ob Erlasse oder Gesetze Betriebsabläufe erschweren. Auch hier muss gewährleistet sein, dass das, was in der Administration - auch vom Parlament her - entschieden wird, in der Praxis umgesetzt wird.

Es wird ebenfalls überprüft, ob der unternehmerische Handlungsspielraum durch Erlasse oder Gesetze eingeschränkt wird. Bei den Fristen für die Behandlung von Gesuchen, von Exportgesuchen, wurde ein grosser Fortschritt erzielt. Dort ist eine Frist von 2 bis 14 Tagen vorgeschrieben. Diese Fristen konnten grösstenteils eingehalten werden. Wenn sie überschritten werden, besteht die Möglichkeit nachzufragen, um eine schriftliche Auskunft darüber zu erhalten, warum die Fristen überschritten wurden.

Eine Umfrage bei über 3000 Jungunternehmern über administrative Probleme bei der Neugründung von Firmen hat gezeigt, dass viele Schwachstellen vorhanden sind und Handlungsbedarf besteht. Aber gerade solche Umfragen bei Jungunternehmern in der Praxis zeigen eben, wie das Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Unternehmern besser gestaltet werden kann und dass dort bereits viel gemacht wurde, so dass Unternehmer weniger Probleme bei Neugründungen antreffen. Zum Beispiel besteht eine Möglichkeit darin, dass ein Handelsregistereintrag per Internet stattfinden kann. Somit müssen viel weniger Gänge zu den Ämtern in Kauf genommen werden.

Zur Finanzerleichterung für Jungunternehmer: Die Finanzierung des Unternehmens ist eine wesentliche Aufgabe der Unternehmer. Aber Bund und Kantone dürfen sich nicht in die Eigen- und Fremdmittelbeschaffung einmischen. Das muss Sache der Unternehmer bleiben. Seit dem 1. Mai 2000 ist das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften in Kraft. Dieses Gesetz betrifft zwar nur sehr wenige Unternehmungen, etwa 2 bis 4 Prozent. Aber dieses Gesetz befriedigt doch die wachsende Nachfrage nach Risikokapital und hat die Möglichkeit geschaffen, damit das mit einer sehr grossen Unterstützung des Staates doch in geordneten Bahnen verlaufen kann.

Die Projekte des Seco bei der Finanzierung von jungen Unternehmungen beinhalten folgende Punkte: Man möchte den Mindestwert der Aktien von 10 Franken auf 1 Rappen senken. Man möchte die Optionsbesteuerung erst bei der Ausübung der Option erheben, was eine sehr grosse Auswirkung gerade auf junge Unternehmungen hat, die gewisse Leistungen in Optionen weitergeben. Man ist auch im Gespräch über neue Rechtsformen für die Umwandlung von Jungfirmen. Bezüglich der Lockerung bei der Anlage von Pensionskassengeldern ist man ebenfalls im Gespräch, damit in diesem Bereich Gelder frei gemacht werden, die in solche Firmen investiert werden können; bei der Erleichterung von Gründungen sind ebenfalls verschiedene Massnahmen im Gange.

Bei der Standortförderung mittels Finanzhilfen zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete - dies betrifft 14 Kantone mit Industrieregionen - hat man bei den Bürgschaften entschieden, dass ein Drittel der Projektkosten, die durchschnittlich 1 Million Franken betragen, durch die Eidgenossenschaft in Bürgschaft übernommen wird. Und bei den Zinskosten leistet man Beiträge von bis zu 25 Prozent der direkten Zinskosten. Die fiskalische Entlastung ist Sache der Kantone, aber auch hier hat man einen guten Weg eingeschlagen.

Bei der Innovationsförderung mittels Begleitung der Jungunternehmer ist das Seco am Ball. Man hat verschiedene Datenbanken so eingerichtet, dass die Jungunternehmer einen direkten Zugang haben und auch das Gespräch mit der Administration sehr gut möglich ist.

Bei der Innovationsförderung wurden 204 Projekte eingereicht. Davon wurden 37 Projekte eingehend geprüft. Von diesen blieben noch 27, welche für die Inanspruchnahme von Risikokapital qualifiziert wurden.

Zur Exportförderung: Ungefähr 30 000 Firmen in der Schweiz sind im Export tätig, aber nur ein kleiner Bruchteil nimmt die Exportförderung des Bundes in Anspruch. Dies kann nur geändert werden, indem der Zugriff auf die Informationen erleichtert und die Regelungsdichte klar vermindert wird, damit alle Firmen Zugriff auf diese Exportförderung hätten.

Bei der Beihilfe zur Erschliessung von neuen Märkten muss unbedingt beachtet werden, dass bestehende Institutionen wie Handelskammern, Botschaften, unsere Vertretungen im Ausland usw. besser einbezogen werden und das Seco gerade hier seine Hilfe zur Verfügung stellt.

Bei der Reform der Berufsbildung hat das Parlament diverse Beschlüsse gefasst. Vor allem die Lehrstellenbeschlüsse, das neue Fachhochschulgesetz, die Institutionalisierung des Lehrstuhls an der ETH für Unternehmertum und die Qualitätsüberwachung bei der Berufsausbildung haben gezeigt, dass gerade hier die Aufgabe des Bundes darin besteht, viel mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Chancengleichheit von Ausländern, von Schweizern und Schweizerinnen, von Mann und Frau gewährleistet ist. Auch hier besteht noch ein Nachholbedarf.

Die Zusammenfassung: Die Vorstösse betreffend die KMU wurde grösstenteils umgesetzt.

Die Aufgabe des Staates muss sich aber auf die Rahmenbedingungen beschränken; bei der Finanzierung, bei der Übernahme von Bürgschaften oder Risikokapital, bei der Zinserleichterung, muss sich der Staat mehr Zurückhaltung auferlegen bzw. Kontrollfunktionen einführen, damit sich das Risiko im Rahmen hält.

Was unbedingt beachtet werden muss: Die Regeldichte für die KMU ist in der Schweiz nach wie vor viel zu hoch. In diesem Bereich muss unbedingt abgebaut werden. Es wäre gut, wenn Gesetze oder Erlasse verschwänden, die immer wieder grosse Barrieren darstellen, damit sich die KMU in der Schweiz besser verbreiten können und grössere Chancen haben, auch im Vergleich mit dem Ausland.

Der Dialog zwischen dem Seco und dem Unternehmer muss intensiviert werden. Es nützt nichts, wenn wir immer neue Kommissionen einsetzen. Das Gespräch muss direkt zwischen dem Seco und dem Unternehmer stattfinden, damit der Dialog zum Ergebnis führt, dass die KMU als Pfeiler der Wirtschaft in der Schweiz, gemessen am Ausland, wirklich eine Chance haben.

Mit der Umsetzung hinsichtlich KMU ist die GPK zufrieden und möchte dem Bundesrat dafür danken.